Kreis Südwestpfalz Lebensgefahr auf dem Glan

„Wegen akuter Gefährdung für Leben und Gesundheit sämtlicher Bootsfahrer“ hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) das Befahren des Glans mit Booten, insbesondere Kanus, zwischen der Mündung der Lauter in den Glan in Lauterecken und Odenbach bis zum Jahresende untersagt. Der Glan wird zwischen der Einmündung der Lauter bis unterhalb des Wehrs in Odernheim als Wasserwanderweg beworben und intensiv durch Kanufahrer genutzt. Die Neustadter Behörde hatte die Bäume am Ufer untersuchen lassen. Laut Sachverständigen-Gutachten sind am Glan zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze vor Meisenheim 76 Bäume sehr gefährdet. Auch ohne erkennbare äußere Einwirkung könnten jederzeit dicke Äste, Baumkronen oder auch der gesamte Baum abbrechen und ins Gewässer stürzen. Bis zur Beseitigung dieser Gefahren bestehe eine akute Gefährdung für Leben und Gesundheit der Bootsfahrer. Ende April wurden zwischen Odenbach und Kreisgrenze 14 solcher Bäume beseitigt, eine Fällung der verbleibenden 62 Gefahrenbäume wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt auf Antrag des Bundes für Umwelt- und Naturschutz untersagt. Der BUND hatte das Schneideverbot zwischen 1. März und 30. September ins Feld geführt, welches dem Schutz aller Arten dient, die auf die Gehölze angewiesen sind. Politik, Südwest