Hauenstein RHEINPFALZ Plus Artikel Langerkopf soll im Sommer zurück an Forst gehen

Drehen sich auf dem Langerkopf irgendwann Windräder? Der neue Koalitionsvertrag im Land könnte das möglich machen.
Drehen sich auf dem Langerkopf irgendwann Windräder? Der neue Koalitionsvertrag im Land könnte das möglich machen.

Der Langerkopf als Standort von Windrädern ist wieder in aller Munde, seit die Landesregierung von ihrem 2015 verkündeten strikten Windkraft-Verbot für den Pfälzerwald abgerückt ist und Windräder auf „belasteten Flächen“ zulassen will. „Belastet“ ist der ehemalige Militärstützpunkt ohne Zweifel.

Und das hat den Verbandsgemeinderat Hauenstein schon 2017 abseits aller Windkraft-Diskussionen zu einer Resolution mit der Forderung veranlasst, das Gelände „rückstandslos“ zurückzubauen. Im Rat war damals von „verheerenden Zuständen“ und einem „Saustall“ die Rede und davon, dass das Trinkwasser für die Wilgartswiesener Annexe Hofstätten nicht ohne Grund mit Aktivkohle gefiltert werden müsse. Deshalb forderte der Rat die zuständige Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (Bima) auf, kontaminiertes Erdreich zu entfernen und einen Bodenaustausch durchzuführen. Das war vor vier Jahren. Was ist seither geschehen? Wir haben nachgefragt.

In ihrer Antwort teilt eine Sprecherin der Bima nun mit, dass die Maßnahme „im Wesentlichen“ abgeschlossen sei: „Aktuell steht lediglich noch die Untersuchung von drei kleinräumigen Verdachtsflächen an.“ Dass die Erwartungen vor Ort und vertragliche Vereinbarungen zum Rückbau auf anderen Ebenen zwei Paar Stiefel sind, wird allerdings in den weiteren Ausführungen deutlich. Denn: Hatte man in der Verbandsgemeinde auf einen rückstandslosen Rückbau gehofft, so weist die Bima nun darauf hin, dass der Bund zwar „entsprechend seiner Verpflichtung nach den vertraglichen Regelungen mit dem Land Rheinland-Pfalz die Aufbauten vollständig zurückgebaut“ habe. Aber: „Zur Beseitigung der Bodenplatten und Verkehrsflächen ist der Bund nach dem Vertrag nicht verpflichtet.“ Diese seien deshalb nicht vollständig, sondern nur insoweit abgerissen worden, „als dies im Zusammenhang mit Rückbaumaßnahmen fachtechnisch angezeigt oder notwendig war“.

Land nicht zur Renaturierung verpflichtet

Zur im Rat und auch von der Initiative Pro Pfälzerwald geäußerten Kritik, dass nur oberflächlich gearbeitet und kontaminierte Flächen einfach „übererdet“ worden seien, weist die Bundesbehörde darauf hin, dass an zwei Stellen ein Bodenaustausch stattgefunden habe. In einem Bereich sei „sehr gering belastetes Gestein im Erdreich belassen und übererdet“ worden. Davon gehe aber „keine Gefährdung mehr“ aus.

Insgesamt wurden bei den Arbeiten, die von Gutachtern begleitet wurden, „einige lokal begrenzte Bodenverunreinigungen festgestellt“. Erforderliche Maßnahmen seien „in Abstimmung mit den Umweltbehörden unter Beachtung des Abfall- und Umweltrechts durchgeführt“ worden. Drei weitere kleine Verdachtsflächen wurden untersucht. Hier müsse noch das Ergebnis der Analysen abgewartet werden.

Erst wenn die Ergebnisse vorliegen und die sich daraus möglicherweise ergebenden Maßnahmen abgeschlossen sind, werde die Liegenschaft förmlich an die Landesforstverwaltung zurückgegeben: „Sie ist nach dem Abschluss aller mit dem Rückbau zusammenhängenden Maßnahmen vorgesehen.“ Eine Renaturierung der Flächen durch den Bund sähen die vertraglichen Regelungen mit dem Land Rheinland-Pfalz nicht vor, teilt die Bima-Sprecherin weiter mit.

Kosten: rund 2,5 Millionen Euro

Bisher seien Rückbaukosten von rund 2,5 Millionen Euro entstanden und damit 400.000 mehr als ursprünglich veranschlagt. Die noch laufenden Untersuchungen und daraus resultierende weitere Maßnahmen würden „nach derzeitigem Kenntnisstand weitere Kosten von maximal rund 15.000 Euro verursachen“.

Die Aussagen der Bima werden vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium weitgehend bestätigt. Die Maßnahmen seien „aus bodenschutzrechtlicher Sicht abgeschlossen“. Auch seien alle Maßnahmen im Vorfeld mit den Konversionsaltlasten-Arbeitsgruppen (KoAG) abgestimmt worden, an denen unter der Leitung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) unter anderem die Kommunen und die Fachbehörden beteiligt sind.

Schadstoffe: Restmengen können im Boden bleiben

Eine Sprecherin des Mainzer Ministeriums führte weiter grundsätzlich aus, dass es sich bei der Altlastenbeseitigung „bodenschutzrechtlich um Gefahrenabwehrmaßnahmen“ handele. Das bedeute, dass belastetes Erdreich bis zu einem von der Oberen Bodenschutzbehörde festgelegten Sanierungszielwert ausgetauscht werden muss. Damit sei es möglich, dass Restmengen von verunreinigtem Bodenmaterial mit tolerabler Schadstoffkonzentration, von denen keine Gefährdung ausgeht, im Boden bleiben können.

Das Ministerium teilte auf Anfrage weiter mit, dass man mit der formellen Rückgabe des Geländes an die Forstverwaltung noch im Sommer rechne.

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