Kreis Südwestpfalz Landratswahl Kusel: Alle Kandidaten dürfen antreten

Placeholder-Image

KUSEL. Alle fünf Kandidaten für die Landratswahl am 11. Juni im Kreis Kusel dürfen antreten. Das hat der Kreiswahlausschuss am Mittwoch beschlossen. Vorwürfe gegen den parteilosen Kandidaten Harald Leixner, er hätte sich Unterstützerunterschriften erkauft, wiesen der Ausschuss und Wahlleiter Winfried Hirschberger zurück.

Damit ist klar, dass bei der Wahl am 11. Juni die bereits bekannten Bewerber in folgender Reihenfolge auf dem Wahlzettel stehen werden: Ulrike Nagel (SPD), Otto Rubly (CDU), Helge Schwab (FWG), Harald Leixner und Heribert Urban (beide parteilos). Die Reihenfolge ergibt sich laut Erläuterung des Wahlleiters, Landrat Winfried Hirschberger, aus dem Abschneiden der politischen Gruppierungen bei der letzten Kreistagswahl. Die Einzelbewerber folgen in alphabetischer Reihenfolge dahinter. Im Wahlausschuss gab es nur kurz Diskussionen über eine E-Mail, die Martin Horsch aus Lauterecken, Vorsitzender der Landesschiedskommission der Linken, an die Kreisverwaltung und an die RHEINPFALZ geschickt hatte. Dieser sah in Leixners Veranstaltung vor einer Woche in Hinzweiler einen „Verstoß gegen demokratische Grundsätze“. Leixner hatte sich dort laut Ankündigung als Landratskandidat präsentieren und noch Unterstützerunterschriften sammeln wollen, zugleich ein Jugendprojekt vorgestellt und ausgelobt, er werde unter den Teilnehmern des Projekts 1000 Euro verlosen. Horschs Vorwurf im Kern: Leixner habe sich Unterstützerunterschriften erkauft. Das bestritt der in der Sitzung anwesende Leixner. Er habe vor der Veranstaltung bereits weit mehr als die geforderten 200 Unterschriften gehabt und in Hinzweiler keine einzige hinzugewonnen. Hirschberger verwies darauf, dass dies gar nicht relevant sei. Juristisch sei nur zu prüfen, ob Leixner unlautere Mittel – zum Beispiel Druck – eingesetzt habe, um an Unterstützerunterschriften zu kommen. Das verneinte Leixner. Eventuelle materielle Vergünstigungen für Unterschriften würden vom Gesetzgeber nicht als Mangel eingestuft, die einer Zulassung im Wege stehe. |wop

x