Südwestpfalz Kreisverwaltung erinnert: Textilien gehören nicht in den Restmüll

Altkleider und anderen Textilien gehören nicht in den Restmüll.
Altkleider und anderen Textilien gehören nicht in den Restmüll.

Alttextilien dürfen nicht länger im Restmüll entsorgt werden. Seit Januar 2025 gilt eine gesetzliche Getrenntsammlungspflicht, basierend auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Laut Kreisverwaltung Südwestpfalz betrifft dies Kleidung, Bettwäsche, Gardinen, Stofftiere und Schuhe. Ziel ist eine bessere Ressourcennutzung und Textilwiederverwertung.

Nicht tragbare Alttextilien können an Recyclinghöfen in Contwig, Dahn-Reichenbach, Donsieders, Hauenstein, Heltersberg und Lemberg abgegeben werden, wo Sammelcontainer bereitstehen. Die Textilien müssen sauber und trocken sein. Ölverschmutzte Lappen gelten als Problemabfall und sind gesondert zu entsorgen.

Gut erhaltene Kleidung kann weiterhin in Altkleidercontainer geworfen werden. Fragen beantwortet die Abfallwirtschaft telefonisch unter 06331 809-123, -238 oder -384 sowie per E-Mail an abfallwirtschaft@lksuedwestpfalz.de.

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