Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Kreisfinanzen: Kein schneller Ausweg aus der Schuldenfalle

Bei einem Minus von 34 Millionen Euro im Jahr 2026 kann der Kreis Südwestpfalz nur auf Sparflamme investieren.
Bei einem Minus von 34 Millionen Euro im Jahr 2026 kann der Kreis Südwestpfalz nur auf Sparflamme investieren.

Der Landkreis Südwestpfalz schreibt 2026 tiefrote Zahlen. 34 Millionen Euro fehlen in der Kasse. Landrätin Susanne Ganster ist „wütend“. Das hat Gründe.

Bis zum Jahr 2022 konnte der Landkreis Südwestpfalz finanziell zwar keine großen Sprünge machen, er kam aber ohne Liquiditätskredite aus. Das hat sich seit 2023 verändert. Der Kreditbedarf, um Haushaltsdefizite auszugleichen, nimmt rasant zu. 2026 werden es knapp 34 Millionen Euro sein, die sich der Kreis bei Banken leihen muss, um seine Ausgaben abzudecken. Die Gesamthöhe der Liquiditätskredite, vergleichbar mit dem Kontoüberzug auf privaten Girokonten, steigt auf 81 Millionen Euro. Sollte sich in den kommenden Jahren nichts Grundlegendes ändern, dann ist das Konto des Kreises am Ende des Jahres 2029 mit rund 186 Millionen Euro überzogen. Die Zinsbelastung steigt mit der Höhe des Kredits, im Jahr 2029 sind es rund 5,8 Millionen Euro. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Warum verschlechterte sich die Situation erneut?
Kämmerin Elisabeth Hüther rückte bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs, der am 15. Dezember vom Kreistag beraten wird, den Bereich Jugend und Soziales in den Mittelpunkt und zeigte die extreme Ausgabensteigerung in diesem Bereich in den vergangenen 15 Jahren auf. Die Kosten sind so stark gestiegen, dass sie 2026 fast die gesamten Einnahmen, über die der Kreis verfügen kann, verschlingen. Das sind die Einnahmen aus der Kreisumlage (58 Millionen Euro) und den Schlüsselzuweisungen des Landes (39 Millionen Euro). Abzüglich der Ausgaben für Jugend und Soziales bleiben dem Kreis noch rund 700.000 Euro.

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Weil der Kreis zur Erfüllung seiner Aufgaben – dazu gehören auch Investitionen in Schulen und Straßen – rund 34,3 Millionen Euro benötigt, muss er 33,6 Millionen Euro neue Schulden machen. 2022 steckte der Kreis noch 72 Prozent seiner freien Deckungsmittel in den Bereich Jugend und Soziales, 2026 sind es 99,1 Prozent.

Warum ist der Bereich Jugend und Soziales ein Problem?
In diesem Bereich lösen die Gesetze, die der Bund (Teilhabegesetz) und das Land (Kindertagesstättengesetz) erlassen haben, Ausgaben aus. Im Jahr 2026 sind das 171,3 Millionen Euro, 9,5 Millionen Euro mehr als 2025. Bund und Land haben neue Aufgaben geschaffen und sie den Kommunen aufgetragen, ohne für eine ausreichende Deckung der damit entstehenden Kosten zu sorgen. Das verstößt gegen das Prinzip der Konnexität, das besagt: Wer bestellt, der bezahlt auch. Bleibt die Bezahlung aus, entsteht ein sogenannter Leistungsfehlbedarf. Im Kreis Südwestpfalz ist diese von Land und Bund zu verantwortende Finanzierungslücke seit dem Jahr 2022 um fast 26 Millionen Euro angewachsen und liegt aktuell bei rund 73 Millionen Euro. Der ab 2026 umzusetzende Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschüler auch in den Schulferien ließ die Kosten noch einmal in die Höhe schnellen.

Warum geben Bund oder Land zu wenig?
Hüther führt als Beispiel die Erziehungshilfen an. „Das Land beteiligt sich in einem immer geringeren Umfang an dieser Aufgabe“, sagt sie. Lag der Anteil des Landes im Jahr 2002 noch bei 20 Prozent, sank er bis zum Jahr 2024 auf 6,6 Prozent. Der Grund: Das Land zahlt einen seit Jahrzehnten unveränderten Festbetrag, während die Kosten pro Jahr um eine Million Euro steigen.

Wie bewertet die Landrätin die Situation?
„Wir werden von Bund und Land gezwungen, Geld auszugeben, das wir nicht haben“, sagt Landrätin Susanne Ganster (CDU) mit Blick auf den Bereich Jugend und Soziales. „Bund und Land müssen zurück zur Konnexität, sie müssen uns dafür das Geld geben“, fordert sie. Ganster ist angesichts der steigenden Verschuldung besorgt über die „extrem rasante Entwicklung, die ähnlich in allen Landkreisen in Rheinland-Pfalz stattfindet“. Es brauche eine rasche und massive Veränderung der Rahmenbedingungen. Während der kommunalen Ebene die Handlungsunfähigkeit drohe, erwirtschafte das Land einen Milliarden-Überschuss. „Das macht mich wütend“, kommentiert Ganster.

Warum trifft es die Südwestpfalz härter als andere Kreise?
„Für die Südwestpfalz gibt es Sonderfaktoren, die das beschleunigt haben“, sagt Ganster. So habe die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs dazu geführt, dass die Südwestpfalz weniger aus dem Solidartopf erhalte, als andere Landkreise. „Wir bekommen 31 Euro pro Einwohner. Der Durchschnitt aller anderen Kommunen liegt bei 66 Euro“, sagt sie. „Kaiserslautern erhält das Dreifache wie wir, Pirmasens das Fünffache“, ergänzt sie. Und sie folgert: „Da ist etwas an der Systematik kaputt. Man kann nicht mehr von einer Solidarität sprechen. Das ist eine absolute Schieflage.“

Was helfen die Sonderprogramme von Land und Bund?
„Für unsere laufenden Aufgaben helfen sie uns gar nicht“, sagt die Landrätin. Aus dem Sofortprogramm des Landes (300 Millionen Euro) erhielt der Kreis 2,4 Millionen Euro. Aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes (500 Milliarden) und des Landes (300 Millionen Euro) fließen über zwölf Jahre insgesamt 79 Millionen Euro in den Kreis, zwei Drittel (53 Millionen) davon werden an die Verbandsgemeinden weitergereicht.

Was tut der Kreis gegen die Finanzmisere?
„Wir investieren nur auf Sparflamme und gehen sehr sorgfältig mit unserem Budget um“, sagt Ganster. Eine Erhöhung der Kreisumlage, die derzeit bei 48 Prozentpunkten liegt, schließt sie aus. Hüther sagt, dass die Kreisumlage auf 76 Prozentpunkte angehoben werden müsste, um das 34-Millionen-Defizit auszugleichen. Ganster hofft auf einen Erfolg der Klage gegen den Kommunalen Finanzausgleich, die der Kreis gegen das Land Rheinland-Pfalz angestrengt hat. Sie ist seitens des Landes als Musterklage anerkannt, das Land übernimmt, weil es den Klärungsbedarf erkannt hat, einen Großteil der Prozesskosten. Gleichzeitig hat es eine Erstreckungserklärung abgegeben, das heißt, dass das Land die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs auch auf alle anderen Kommunen anwenden wird.

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