Kreis Südwestpfalz Kreis verzichtet auf Beschwerde

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Der Landkreis Südwestpfalz wird gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz im Rechtsstreit um den Umbau des PWV-Wanderheims Hilschberghaus nicht weiter vorgehen. „Wir werden keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen“, sagte Kreissprecherin Ulla Eder auf Nachfrage der RHEINPFALZ.

Der Pfälzerwald-Verein Rodalben will im Altbau des Hilschberghauses die Mehrbettzimmer in Zweibettzimmer umbauen und auf der Bergseite des Hauses einen sechsstöckigen Turm anbauen. Die Kreisverwaltung hatte das Vorhaben des Vereins abgelehnt. Das Projekt verunstalte das Landschaftsbild, sei ein vermeidbarer und nicht ausgleichbarer Eingriff in Natur und Landschaft und mute an dem gewählten Standort wie ein Fremdkörper an. Der Kreisrechtsausschuss hatte diese Ansicht bestätigt. Diese Argumentation hatte das OVG nicht geltenlassen (wir berichteten). Aus Sicht des Naturschutzes sei der Verzicht auf den Anbau nicht zu begründen. Das Umfeld des Hilschberghauses sei nicht von einer naturbelassenen Landschaft geprägt. In unmittelbarer Nähe verlaufe eine Stromtrasse in besonders störender Weise durch eine Waldschneise. In der Nähe rage ein Mobilfunkmast 45 Meter in die Höhe. Er übertreffe damit das Bauprojekt erheblich und sei selbst aus größerer Entfernung noch deutlich wahrnehmbar. Weil der Turmanbau in der Hauptsichtachse vom bereits bestehenden Gebäude verdeckt werde, verschandele er auch nicht das Orts- und Landschaftsbild, argumentierten die Richter. Sie räumten allerdings ein, dass das Haus mit seinem Turmanbau nicht den herkömmlichen Vorstellungen von Pfälzerwald-Hütten entspreche und sicherlich gewöhnungsbedürftig sei. Das Gericht erkannte keine hinreichenden Gründe, um das Bauvorhaben zu untersagen und verpflichtete den Kreis, neu über den Bauantrag zu entscheiden. Dem will der Kreis jetzt nachkommen. (daa)

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