Kreis Südwestpfalz Kleine Geschäfte erhalten

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Die Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben plant die Zukunft der Hauptstraße im Ortsteil Waldfischbach. Die Idee ist, den Ortskern inklusive Kreisel, Teilen der Welschstraße und dem Bereich am Bahnhof in ein großes Sanierungsgebiet zu fassen, um dieses mit Mitteln aus einem noch zu findenden geeigneten Zuschussprogramm zu gestalten. Für einen Teilbereich der Hauptstraße starten die Planungen bereits: Betroffen sind die Grundstücke ab dem Wasgau-Markt Richtung Ortskern samt dem Grundstück Hornberger.

Am Samstag befasste sich der Bauausschuss mit dem Bebauungsplanentwurf, den das Büro BBP aus Kaiserslautern erstellt hatte. Ein wichtiges Ziel, das die Ortsgemeinde mit der Planung verbinde, sei es, die bestehenden kleinteiligen Strukturen zu erhalten, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Das soll durch den Erhalt noch bestehender kleinerer Ladengeschäfte und der Möglichkeit, in diesem Bereich auch zu wohnen, erreicht werden. Die Planung wird als Ergänzung zu den bestehenden Nutzern – Wasgau-Markt und geplanter Lidl-Markt – gesehen und bezieht sich zunächst auf die Grundstücke, die zwischen Hauptstraße und Moosalbe liegen. Dieser Bereich soll überplant werden, erläuterten Peter Riedel und Christine Guth von BBP. Ausgewiesen werden soll ein Mischgebiet. Für vorhandene Gebäude besteht Bestandsschutz. Die Planungen richten sich auf das, was in einigen Jahren sein könnte. Konkrete Maßnahmen seien ohnehin erst umzusetzen, wenn die Ortsgemeinde die bisherigen städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen vollständig abgerechnet habe, erläuterte Bürgermeisterin Anna Silvia Henne. Erst danach sei es möglich, wieder ein Programm zu finden, um Zuschüsse für die städtebauliche Entwicklung zu bekommen. Bis Ende 2017 könne abgerechnet sein, erwartet sie. Das passe zeitlich ganz gut, sagte Riedel, denn die Bebauungsplanänderung nehme Zeit in Anspruch. Ausgeschlossen sind in dem Bereich Gartenbaubetriebe (zu hoher Flächenbedarf), Tankstellen (Erhöhung der Verkehrsmenge) und Vergnügungsstätten (unerwünschtes Absinken des Niveaus). Ansonsten habe man sich dazu entschlossen, so wenig Vorgaben wie möglich zu machen, um möglichen Investoren Spielraum zu lassen. Im vorderen Planungsbereich an der Hauptstraße soll, weil es ortstypisch ist, geschlossene Bauweise vorgeschrieben werden. Der derzeitigen Bebauung trägt die Planung entsprechend Rechnung. Im hinteren Bereich, zur Moosalbe hin, wird auf den auszuweisenden Baufeldern eine offene Bauweise gestattet. Die Dächer müssen eine Neigung zwischen 30 und 45 Grad aufweisen. Solar- und Photovoltaikanlagen müssen parallel zur Dachfläche ausgelegt werden, eine Aufständerung ist nicht zulässig. An einem Gebäude sind maximal drei Werbeanlagen mit einer Größe von einem Meter erlaubt. Werbung mit Beleuchtung, die läuft, ist nicht zulässig. Zur Moosalbe hin bleibt eine Fläche des Grundstücks definitiv unüberbaubar. Nebenanlagen wie Garagen dürfen nur auf den bebaubaren Flächen errichtet werden. Mit dem Freihalten des Streifens am Gewässer wird dem Gewässerschutz Rechnung getragen. Dort können notwendige landespflegerische Maßnahmen umgesetzt werden. Anna Silvia Henne erinnerte an die Genehmigungen für den bestehenden und geplanten Einkaufsmarkt: „Die Restriktionen der Unteren Wasserbehörde mit Blick auf die Moosalbe waren hoch.“ Es gehe der Gemeinde darum, durch die Planungen die Raumstruktur zu erhalten, nicht die vorhandenen Gebäude an sich, verdeutlichte Herbert Beihl (CDU). Wenn ein Investor mit entsprechenden Ideen komme, dann lasse sich die Planung immer noch abändern. Klaus Feller (SPD) wies darauf hin, dass die vorgelegten Festsetzungen für das Baugebiet – „und das waren ja unsere eigenen Vorgaben“ – einen Investor auf die Idee bringen könnten, in den hinteren Baufeldern eine Garage neben der anderen zu bauen, um diese zu vermieten. Der genaue Blick auf die Planung bestätigte das. Auch wenn Parkmöglichkeiten in der Hauptstraße wünschenswert seien, sogenannte Garagenbatterien möchte die Gemeinde nicht haben. |add

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