Kreis Südwestpfalz Kinderpornografie: Wie sind die Bilder aufs Handy gekommen?
Im Februar hatte die Polizei im Laufe einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten auf zwei Mobiltelefonen insgesamt 73 kinder- und jugendpornografische Bilder sichergestellt, die er aus dem Internet heruntergeladen haben soll. Diesen Vorwurf hat der Angeklagte vor Gericht vehement bestritten. Er habe kein sexuelles Interesse an Kindern, sondern fühle sich eher zu älteren Männern hingezogen, betonte er.
Des Weiteren gab er an, er sei mehrfach gehackt worden und habe zwischenzeitlich keinen Zugriff auf das betreffende Handy gehabt. Das Smartphone habe er von seinem Onkel geschenkt bekommen. Das Gerät habe jedoch nicht richtig funktioniert, er sei ständig „hängen geblieben“. Deshalb habe er es nur für Anrufe benutzt. Das zweite Handy habe er erst wenige Monate vor der Durchsuchung von seiner Mutter gekauft bekommen.
Angeklagter: Freunde und Familie hatten Zugang zum Handy
Die Richterin belehrte den jungen Mann, solche verbotenen Bilder „kommen nicht von nichts drauf“. Der 19-Jährige erwiderte, die Geräte hätten „offen herumgelegen“. Freunde und Familie hätten sie benutzt. Teils habe er auch bei Kumpels gewohnt. „Die hatten Zugang zu meinen Konten und den Entsperr-Codes“. Außerdem seien die Passwörter im Handy zugänglich gespeichert gewesen. Umgekehrt habe er ebenfalls Zugang zu den Handys seiner Freunde gehabt, man habe sie wechselseitig benutzt.
Seine beiden besten Freunde hätten ihm versichert, dass sie nichts heruntergeladen hätten und auch keine Kinderpornos darauf gesehen hätten. Er betonte nochmals, er sei gehackt worden. Über Google habe er festgestellt, dass sein Handy an Standorten gewesen sei, wo er sich noch nie aufgehalten habe, sagte er. Er könne sich nicht erklären, wieso die verbotenen Bilder auf den Geräten gewesen seien. Das Gericht setzte das Verfahren aus.