Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Kinderpornografie-Sammler muss ins Gefängnis

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Wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilte das Pirmasenser Schöffengericht am Donnerstag einen 23-Jährigen aus dem Landkreis Südwestpfalz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten – ohne Bewährung.

Mehr als 1000 kinderpornografische Dateien, darunter auch Videos, hatte der Angeklagte auf seinem Handy und seinem Laptop angesammelt, als die Polizei im November vergangenen Jahres auf seiner Arbeitsstelle erschien und auch eine Hausdurchsuchung vornahm. Aus Neugier habe er sich während der Corona-Ausgangssperre in einem Chat-Programm im Internet Bilder schicken lassen, gab der 23-Jährige an. Er habe sie in einem Ordner gespeichert und nicht wieder angerührt, behauptete er.

Dass er seine Chat-Partner aktiv aufgefordert habe, ihm Dateien kleiner Jungs und Mädchen zu schicken, sei nur aus Neugier geschehen. „Ich stehe nicht auf Kinder“, sagte er auf Nachfrage. Er habe jüngere Geschwister. Schließlich räumte der 23-Jährige ein, dass er Dateien „als Tauschmaterial gesammelt“ habe. „Als Jäger und Sammler“ sei er unterwegs gewesen. Aber er habe sie nicht angeschaut, blieb er dabei. Schließlich gestand er, dass er geguckt habe, was der Inhalt der erhaltenen Dateien ist. Aber nicht mehr, betonte er. Die Staatsanwältin wunderte sich: Wozu sammelt man etwas, wenn man es nicht anguckt? Dass es illegal ist, habe er schon im Hinterkopf gehabt, sagte er.

Mutter: Sohn sei einfältig

Seine Mutter schilderte den Jungen als hilfsbereit, zuverlässig, aber einfältig. Er lasse sich in Sachen verwickeln und lasse sich alles gefallen. „23 Jahre ist er nur auf dem Papier“, war ihr Fazit. Er sei ein Einzelgänger. „Er ist kein selbstständiger Mensch.“ Er hole sich ihre Einwilligung, bevor er etwas mache, zum Beispiel Geld ausgebe. Aber von den kinderpornografischen Dateien habe sie nichts gewusst. Das sei sehr überraschend gewesen, als die Polizei vor der Tür stand. Seitdem habe sie die Internet-Suchmaschine für ihn gesperrt und kontrolliere sein Handy. Gegenüber seinen jüngeren Geschwistern gebe es keine Auffälligkeiten, sagte sie auf Nachfrage.

Das Gericht hielt dem 23-Jährigen zugute, dass er seine Passwörter mitgeteilt und so zur Aufklärung beigetragen habe und nicht vorbestraft ist. Aber straferhöhend fielen die Anzahl der Dateien und ihr Inhalt ins Gewicht. Sie zeigten sehr kleine Kinder, auch bei Geschlechtsakten, nicht nur aufreizende Posen, erläuterte der Richter. Und der Angeklagte habe Dateien getauscht. Er habe sich Pakete schicken lassen und habe gewusst, um welche Inhalte es dabei ging. „Mit dem Konsum und dem Tausch wird Kindesmissbrauch gefördert, was einem klar sein muss“, betonte der Richter.

Keine Bewährung möglich

Der Verteidiger hatte darauf hingewiesen, dass sein Mandant in geordneten Verhältnissen lebt, einer Arbeit nachgeht und sich gemeinnützig engagiert. Er habe also eine positive Sozialprognose. Ein Aufenthalt im Gefängnis würde den Mann kaputtmachen angesichts seiner Persönlichkeit und der Hierarchie unter den Gefangenen bei solchen Delikten. Er bat um eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Diesem Wunsch folgte das Schöffengericht aber nicht. Es blieb zwar drei Monate unter dem Antrag der Staatsanwältin. Aber eine Strafe von über zwei Jahren kann nach dem Gesetz nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Verteidigung will Berufung einlegen, war zu hören.

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