Pirmasens
Kinderpornografie auf USB-Stick: Angeklagter spricht von Ausrutscher
Einen USB-Stick mit 1349 kinder- und sieben jugendpornografischen Dateien, darunter auch Videos, die aus dem Internet heruntergeladen waren, hatte die Polizei im Juni 2019 im Fahrzeug eines heute 47-jährigen Mannes aus dem Landkreis gefunden. Daher wurde gegen ihn ein Strafbefehl erlassen. Eine siebenmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage von 2000 Euro wurden gegen den Mann verhängt.
Gegen diesen Strafbefehl des Amtsgerichts Pirmasens hatte der Mann jedoch Einspruch eingelegt. Bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch räumte er den Besitz der Dateien ein. Auch die Bewährungsstrafe fand er in Ordnung. Aber die Geldauflage von 2000 Euro bereitete ihm Sorge. Zurzeit sei er arbeitslos und rutsche in zwei Monaten in Hartz-IV, wenn er bis dahin keine Arbeit gefunden habe. Die Corona-bedingten Nachwirkungen erschwerten die Jobsuche, schilderte der 47-Jährige seine Situation.
Arbeitsstunden statt Geldauflage wollte der Mann nicht
Richterin Franziska Bock betonte, dass die sieben Monate „relativ mild“ seien. Sie sei daher nicht bereit, davon abzugehen. Im Rahmen der Bewährungsauflage sei aber eine Umwandlung der Geld- in eine Arbeitsauflage möglich. Das wollte der Mann dann aber auch nicht. Er möchte eine geringere Geldauflage, gab der Angeklagte als sein Ziel an. „Es war ein Ausrutscher. Ich kann mich nicht damit rühmen“, sagte der Mann, der sich einsichtig zeigte.
Die Richterin ermäßigte die Geldstrafe letztlich um 500 auf 1500 Euro. Wahlweise darf der Mann 300 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Zu seinen Gunsten sprach, dass er nicht vorbestraft ist. Aber die Vielzahl der Dateien, darunter auch Videos, wogen schwer. Die Persönlichkeit des Mannes und das Unrecht der Tat ließen es aber zu, die Geldauflage zu reduzieren, so die Richterin. Außerdem muss der Mann die Verfahrens- und Anwaltskosten tragen.