Südwestpfalz Keine Bewährung: 28-Jähriger muss wegen Besitz von Kinderpornos hinter Gitter

Das Pirmasenser Amtsgericht in der Bahnhofstraße.
Das Pirmasenser Amtsgericht in der Bahnhofstraße.

Kein Glück hatte ein 28-Jähriger aus dem Landkreis am Dienstag vor dem Pirmasenser Schöffengericht. Obwohl er seit Jahren in Arbeit steht, soziale Verantwortung für seine Oma übernommen hat und nicht vorbestraft ist, erhielt er keine Bewährung für den Besitz von Kinderpornografie.

Im April 2022 hatte der Angeklagte 714 verbotene kinderpornografische Bild- und Videodateien auf zwei Handys und einem Computer. Die zeigten Kinder unter sechs Jahren, unter 14 Jahren, teils beim Geschlechtsverkehr. Der Angeklagte räumte den Besitz vor Gericht ein. Er habe auch gewusst, dass es verboten ist. Es sei „passiert“, sagte er. Er sei auf einer Chat-Plattform im Internet unterwegs gewesen und habe einen Link geschickt bekommen. Mit dem Handy habe er nur einen Download getätigt. Über sein Google-Konto und die Cloud hätten sich die verbotenen Dateien dann auf beide Handys und seinen Computer verknüpft, versuchte der Angeklagte zu erklären, warum auf allen drei Geräten Kinderpornos waren, obwohl er doch nur einmal etwas heruntergeladen haben will. Die ungleiche Anzahl auf den Geräten erklärte er damit, dass er einen Teil gelöscht hätte.

Der 28-Jährige gestand auch, dass er eine Datei über eine App weitergeschickt habe. Dadurch sei er bei den Behörden aufgefallen, was dann zu einer Wohnungsdurchsuchung bei ihm geführt habe. Eine Person habe ihn im Chat nach einem Bild eines jungen Mädchens gefragt. Er habe es geschickt und gesagt, das sei er. Er habe sich als Kind ausgegeben, um den anderen reinzulegen, erzählte er. Die Chats seien zuerst nur Zeitvertreib gewesen, behauptete er.

Richter: Dateien nicht durch Zauberhand auf dem Computer

Aber der Richter hielt ihm vor, dass verbotene Dateien auch auf anderen Daten-Pfaden bei ihm gefunden wurden; auch Jugend-, Tier- und Gewaltpornos. Die gelängen nicht durch Zauberhand dahin, sondern müsse man aktiv suchen. Das mache man aber nur, wenn man sie haben und anschauen wolle, so der Richter. Nun gab der 28-Jährige an, er habe wissen wollen, wie schlimm das war, was Flüchtlinge erlebt haben.

Das Schöffengericht verurteilte den 28-Jährigen wegen des Besitzes von Kinderpornos, einem Verbrechen, zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Laut Gesetz kann eine Strafe über zwei Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht ging davon aus, dass der Mann die verbotenen Dateien bewusst gesucht und konsumiert hatte. Er habe die Dateien nicht nur heruntergeladen, sondern auch verbreitet, betonte der Richter. Und er sei sein Problem nicht angegangen. Er habe „keine Vertrauensbasis“ zu Psychotherapeuten, hatte der Angeklagte als Hemmnis angegeben.

Die Staatsanwältin hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und eine Geldauflage von 10.000 Euro gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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