Kreis Südwestpfalz Jagdunfall: Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ermittelt wegen des Jagdunfalls in Bechhofen, bei dem ein Mann schwer verwundet wurde (wir berichteten gestern). Das bestätigte Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf RHEINPFALZ-Nachfrage.
„Die Ermittlungen werden wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt“, so Weingardt. Zunächst sei die Polizei am Zug, die ermittele und Zeugen befrage. „Zur Frage, was den Schützen erwarten kann, kann ich noch keine Auskunft geben“, so die Oberstaatsanwältin. Der Gesetzgeber sehe als Strafmaß für fahrlässige Körperverletzung nach Paragraf 229 des Strafgesetzbuchs eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Bei einer Drückjagd auf Wildschweine war am Sonntag ein Treiber aus Bechhofen angeschossen worden. Der Jagdhelfer wurde ins linke Bein getroffen. Seine vollständige Genesung ist zweifelhaft.