Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Internet-Hetze kann richtig teuer werden

Weil er zu einem Bild von Gesundheitsminister Jens Spahn einen volksverhetzenden Kommentar schrieb, wurde ein Hartz-IV-Empfänger
Weil er zu einem Bild von Gesundheitsminister Jens Spahn einen volksverhetzenden Kommentar schrieb, wurde ein Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt.

Ein unbedachter Kommentar im Internet kann teuer werden. Das musste ein 54-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Hauenstein erfahren. Wegen Volksverhetzung verurteilte ihn das Amtsgericht Pirmasens zu 720 Euro (90 Tagessätze à acht Euro).

Im August 2020 hatte der Mann sich einem Post der Facebook-Gruppe „Merkel muss weg“ angeschlossen. Unter einem Bild, auf dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seinen Ehemann küsst, schrieb er er einen pornografisch-abfälligen Kommentar. Damit habe er gegen die Gruppe der Homosexuellen gehetzt und sie beleidigt, lautete der Vorwurf gegen den 54-Jährigen. Gegen einen Strafbefehl über 2700 Euro (90 Tagessätze à 30 Euro) legte der Mann Einspruch ein.

Vor Gericht versicherte der Mann, er habe Spahn nicht beleidigen wollen. Das sei „total falsch rübergekommen. Ich mag den Herrn Spahn“. Außerdem habe er selbst eine lesbische Bekannte. Er habe nichts gegen Homosexuelle. Schließlich beschränkte er seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen.

Im Hinblick auf sein geringes Einkommen setzte die Richterin die Strafe von 2700 Euro auf 720 Euro herab. Immer noch viel Geld für einen Hartz-IV-Empfänger. Außerdem muss er die Gerichtskosten tragen.

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