Kreis Südwestpfalz Im Frühsommer Bedenken äußern
Wer Einwände gegen weitere Flächen für Windräder in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land hat, soll sich bald melden können. In den nächsten Wochen will die Verbandsgemeinde den Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan veröffentlichen. Damit beginnt auch die sogenannte Bürgerbeteiligung. Wer Bedenken hat, kann sie äußern, auch Privatleute.
Sobald der Beschluss im Amtsblatt bekanntgemacht wurde, ist dafür zwei Monate Zeit. Der Verbandsgemeinderat hatte im September einstimmig beschlossen, die übliche Frist von einem Monat zu verdoppeln. Gleichzeitig werden Behörden und Einrichtungen wie der Landesbetrieb Mobilität, die Deutsche Flugsicherung, die Pfalzwerke oder die Denkmalpflege gefragt, ob sie Einwände haben. In der Sitzung im September hatte der Rat beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und neue Flächen bei Käshofen, Großbundenbach und Riedelberg auszuweisen. Wo am Ende tatsächlich Windräder stehen, wird sich aber erst im weiteren Verlauf zeigen. Denn mit dem Flächennutzungsplan legt die Verbandsgemeinde erst einmal grob die Gebiete fest, die in Frage kämen. Damit schließt sie gleichzeitig alle anderen Gebiete aus. Das heißt: Mit den Windkraftgebieten im Flächennutzungsplan kann die Verbandsgemeinde steuern, wo überhaupt Windräder stehen dürfen. Ohne diese Sonderflächen käme jeder Standort in Frage, solange keine anderen Gründe – etwa Abstandsregelungen zu Dörfern und Straßen und Naturschutzgründe – dagegen sprechen. Deshalb sprach sich auch die Bürgerinitiative, die gegen Windräder bei Käshofen und Großbundenbach ist, im September in einem offenen Brief dafür aus, die Sonderflächen auszuweisen. Später muss jedes Windrad noch gesondert genehmigt werden, und auch dann können die Einwohner Bedenken äußern. „Der Bürger wird sogar zweimal beteiligt: jetzt allgemein und später mit allem Pipapo“, hatte der Erste Beigeordnete Klaus Freiler im September erklärt. Dass zwischen dem Beschluss im September und dem Beginn der Bürgerbeteiligung fast ein Dreivierteljahr liegt, begründet Bürgermeister Jürgen Gundacker damit, dass noch verschiedene Dinge abzuprüfen seien. Dazu gehört auch die naturschutzrechtliche Prüfung. Dabei wird unter anderem geschaut, ob die Windräder nicht irgendwelchen geschützten Arten in die Quere kommen. Das ist durchaus möglich und in Nachbarverbandsgemeinden schon vorgekommen: Geplante Flächen bei Martinshöhe und Saalstadt konnten nicht in die dortigen Flächennutzungspläne aufgenommen werden, weil der Rotmilan in der Nähe brütet. Auch ein brütender Uhu kann Windräder verhindern. Darauf hofft die Bürgerinitiative gegen Windräder in Käshofen und Großbundenbach: In Großbundenbach gebe es Gerüchte, in Käshofen Hinweise und Beweise, dass dort der Rotmilan vorkommt, heißt es in dem offenen Brief vom September. Die Bürgerinitiative forderte deshalb auch ein Zweitgutachten. Dieser Forderung kam die Verbandsgemeinde nicht nach. Allerdings hat sie das Kaiserslauterer Planungsbüro L.A.U.B. beauftragt, die geplanten Flächen zu überprüfen, um festzustellen, ob es Naturschutzgründe gibt, die gegen Windräder sprechen. Auch das sei ein Grund gewesen, dass die Pläne noch nicht veröffentlicht wurden. Solche Untersuchungen seien „einfacher, wenn die Natur schon so weit ist, wie sie ist“, sagte Gundacker. Anders gesagt: Ob bei Käshofen ein Rotmilan brütet, lässt sich zur Brutzeit im Frühjahr besser feststellen als im Winter, wenn er ans Mittelmeer fliegt. (bfl)