Pirmasens / Hinterweidenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Holz-Diebstahl oder Missverständnis?

Um Buchenholz im Wert von fast 2000 Euro geht es in dem Verfahren.
Um Buchenholz im Wert von fast 2000 Euro geht es in dem Verfahren.

Weil er Buchenholz im Wert von fast 2000 Euro im Bereich des Forstamtes Hinterweidenthal gestohlen haben soll, muss sich ein 29-Jähriger vor Gericht verantworten. Er spricht hingegen von einem „Missverständnis“.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken wirft dem 29-jährigen Mann aus dem Saarland vor, vor dem 5. Februar 2021 mit seinem Lkw mit Anhänger 33,78 Festmeter Buchenholz im Wert von fast 2000 Euro im Bereich des Forstamtes Hinterweidenthal aufgeladen zu haben, obwohl es ihm nicht gehört habe. Er habe es an seiner Betriebsstätte als Brennholz verkaufen wollen. Inzwischen habe der Mann das Holz wieder zurücktransportiert.

Der Angeklagte verteidigte sich vor Gericht damit, er habe das Holz erwerben wollen. Er habe deshalb mit dem zuständigen Förster gesprochen und ihn so verstanden, dass er das Holz bekomme. „Aber wir haben aneinander vorbeigeredet“, sagte der 29-Jährige. Als er ein paar Tage später nach der Rechnung gefragt habe, sei „das Missverständnis aufgetaucht“.

Schon mal verurteilt

Das Gericht hielt dem Mann allerdings vor, dass er schon einmal wegen Holz-Diebstahls, damals waren es 24 Festmeter für 1500 Euro, verurteilt wurde. Aber der Angeklagte blieb bei seiner Version und meinte: Er habe einmal Scheiße gebaut und daraus gelernt. Das Amtsgericht setzte das Verfahren aus, da Zeugen geladen werden müssen.

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