Kreis Südwestpfalz Hoffmann fehlt auch beim dritten Gerichtstermin

Auch beim dritten Anlauf ist das Kuseler Kreistagsmitglied Patrick Hoffmann einer Hauptverhandlung vorm Amtsgericht ferngeblieben. Zwar hat der ehemalige Kreisvorsitzende zunächst der Linken, dann der AfD ein ärztliches Attest vorlegen lassen. Das aber überzeugte den Richter am Dienstag nicht: Hoffmann soll nun 300 Euro Geldstrafe zahlen. Er soll einen früheren Linken-Parteifreund beleidigt haben.
Schnell war die Sache am Dienstag beendet. Der Versuch des Vorsitzenden Richters, eine Hauptverhandlung zu eröffnen, scheiterte erneut. Erst am Morgen hatte Hoffmann ein Attest vorlegen lassen, das ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen sollte. Dem Vernehmen nach hat es ein Familienmitglied vor Prozessbeginn noch flugs gebracht – immerhin rechtzeitig zum Sitzungsbeginn. Doch war damit auch klar: Ohne Hoffmann musste auch der dritte Gerichtstermin platzen. Denn ohne den Angeklagten geht in der Sache nichts. Weil die Verhandlung nicht eröffnet wurde, bleibt vorerst im Dunkeln, was genau Hoffmann zur Last gelegt wird. Klar ist indes: Staatsanwaltschaft wie Gericht haben das Verhalten des Kommunalpolitikers als strafwürdig eingeschätzt; die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Beleidigung erhoben. Das Gericht hatte die Angelegenheit bereits mit einem Strafbefehl geahndet und Patrick Hoffmann eben wegen Beleidigung verurteilt. Nach RHEINPFALZ-Informationen beläuft sich das Strafmaß auf 30 Tagessätze zu je zehn Euro – der niedrigste Satz, den die Gerichte in der Regel dann anwenden, wenn Verurteilte von Hartz IV leben. Solch ein Strafbefehl ist im Prinzip nichts anderes als eine Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Strafbefehls-Empfänger die Tat einräumt, was sich mildernd aufs Strafmaß auswirkt. Mithin fallen Strafbefehle für die Betroffenen vom Grundsatz her schon recht günstig aus. Akzeptieren aber muss dies der Beschuldigte keineswegs: Immerhin wird er zwar im Laufe des Ermittlungsverfahrens von der Polizei vernommen, obgleich er sich ihr gegenüber nicht äußern muss. Die Chance, sich vor dem Richter zu rechtfertigen, hat ein Beschuldigter allerdings nicht. Hoffmann hatte, kaum dass ihm der Strafbefehl vor etwa einem Jahr ins Haus geflattert war, umgehend gegen das schriftlich zugestellte Urteil Einspruch erhoben. Dies führt zwangsläufig zur Eröffnung einer Hauptverhandlung. Dreimal hat das Amtsgericht Kusel dies versucht. Am Dienstag glänzte Hoffmann erneut durch Abwesenheit. Dem Richter genügte das Attest nun nicht mehr: Es erfülle die Anforderungen nicht, da müsse schon eine näher ausgeführte Diagnose her. Allein Schwerhörigkeit als Grund für einen Zustand der Verhandlungsunfähigkeit anzuerkennen, dazu war der Richter nicht mehr bereit. Diese harte Linie hätte er auch zuvor schon fahren können, hatte allerdings zugunsten des Beschuldigten darauf verzichtet. Jetzt zog er die Konsequenz und verwarf den Einspruch gegen den Strafbefehl. Rechtskräftig ist die Verurteilung samt damit verbundener 300-Euro-Geldstrafe damit aber noch nicht: Gegen die Verwerfung des Strafbefehls kann Hoffmann nun ebenfalls Rechtsmittel einlegen. Hat er damit Erfolg, wird die Sache ans Kuseler Amtsgericht zurückverwiesen. Und was genau wird ihm zur Last gelegt? Da die Anklageschrift nicht verlesen wurde, erhält die Öffentlichkeit darüber keine Auskunft. „Ich weiß es nicht genau; ich war selbst gespannt, was ich gefragt werde“, sagte der Linken-Landesvorsitzende Alexander Ulrich, der am Dienstag als Zeuge geladen war. Klar ist nur so viel: Strafantrag gestellt hat Fabian Bauer, Geschäftsführer des Landesverbandes der Linken. Er hatte sich durch Äußerungen seines damaligen Parteifreunds Hoffmann beleidigt gefühlt, die dieser im Sommer 2013 gemacht haben soll. Nach RHEINPFALZ-Informationen hatte Hoffmann im Zuge seiner Ablösung als Vorsitzender des Linken-Kreisverbandes Kusel beleidigende SMSen verschickt. |cha