Waldfischbach-Burgalben
Hochwasser: Diese Maßnahmen sollen die Gefahr verringern
Das Pfingsthochwasser 2024 in Waldfischbach-Burgalben hat gezeigt, welche teuren Folgen zu viel Wasser in relativ kurzer Zeit haben kann. Vor diesem Hintergrund sei es etwas enttäuschend gewesen, bekannte Waldfischbach-Burgalbens Bürgermeister Felix Leidecker (CDU), dass sich nur wenige Bürger interessiert und an der Erstellung des Hochwasser- und Starkregenschutzkonzeptes für die Verbandsgemeinde beteiligt hätten.
Hochwasser oder Starkregenereignisse wie etwa im Juli 2023 haben in der Verbandsgemeinde für Schäden gesorgt. Vollgelaufene Keller und Garagen sowie der Austritt von Heizöl waren die Folgen. Treffen kann es jede Gemeinde. Deshalb hat die Verbandsgemeinde ein Hochwasser- und Starkregenkonzept erstellen lassen. Jede Ortsgemeinde wurde von den Spezialisten des Ingenieurbüros IPR aus Neustadt auf Gefahrenpotenziale hin untersucht. Auch in Zusammenarbeit mit (wenigen) interessierten Bürgern wurden Schwachstellen in den Orten ausgelotet. Mal im Oberflächenwasserbereich, mal am Kanal, mal am Verlauf von Gewässern. 108 Maßnahmen, bilanzierte Christian Langhauser von IPR, der den Abschlussbericht im Verbandsgemeinderat vorstellte, stünden auf der Liste, um die Situation zu verbessern.
Fließgeschwindigkeit reduzieren
Ein Projekt setzt die Verbandsgemeinde in diesem Jahr bekanntlich um: die Renaturierung der Moosalbe zwischen Waldfischbach-Burgalben und Steinalben. Die aktuell noch stark begradigte Moosalbe darf nach Abschluss der Arbeiten mäandern, was die Fließgeschwindigkeit des Wassers reduzieren wird. Zudem entsteht entlang der Moosalbe eine Auenlandschaft, die Wasser aufnehmen kann.
Etwa 1,8 Millionen Euro Investitionsbedarf sind mit den 108 von den Ingenieuren aufgezeigten Maßnahmen in den Fällen verbunden, in denen etwas gebaut werden muss. Nicht alle Baumaßnahmen sind finanziell erfasst, da sich die Kosten ohne Vorplanung nicht realistisch schätzen lassen. Die 1,8 Millionen Euro sind also viel Geld, aber der Investitionsbedarf ist sicher noch höher. Nicht beziffert sind die Kosten für regelmäßig Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen.
Kein hundertprozentiger Schutz vor Hochwasser
Diese sind nicht nur auf öffentlichen, sondern auch auf privaten Grundstücken ein wichtiger Schutz vor Wasserschäden. Zwei Dinge sind klar, darauf hatten die Ingenieure bereits bei den öffentlichen Veranstaltungen in jeder Gemeinde hingewiesen: Erstens gibt es keinen hundertprozentigen Schutz vor Schäden durch Hochwasser und Starkregen. Zweitens müssen die Bürger auch privat vorsorgen, um mögliche Wasserschäden zu verhindern oder zumindest gering zu halten. Das fängt mit der Frage an, was wo auf einem Grundstück gelagert ist, wo es sich bei Starkregen staut und wie das Verhältnis versiegelter und unversiegelter Flächen auf Privatgrundstücken ist. Weiter Fragen: Wie steht es um das hochwasserangepasste Bauen und Planen, sind zum Beispiel in gefährdeten Gebieten sogenannte Fluttüren eingebaut?
Unterm Strich, so die Ergebnisse für den öffentlichen Bereich, könnten in der Verbandsgemeinde 35 Maßnahmen an Gewässern und Wassergräben die Gefahren mindern. In sieben Fällen wären Eingriffe ins Kanalnetz erforderlich. In 28 Fällen könnten innerörtliche Notwasserwege und Rückhaltemaßnahmen die Situation verbessern. Auch Rückhaltemaßnahmen im Außenbereich an 83 Stellen wären angezeigt.
Umsetzung nach Prioritätenliste
Wichtig wäre aus Sicht der Fachleute, dass ein zentraler Ansprechpartner für den Bereich Hochwasser/Starkregen benannt wird. Die Zuständigkeit für Unterhaltungsmaßnahmen müsste benannt werden. Ein Gewässerpflege- und -entwicklungsplan, der konsequent fortgeschrieben wird, könnte dazu aufgestellt werden. Für den Fall der Fälle wäre es hilfreich zu wissen, welche einsatzfähigen Fahrzeuge es gibt – auch in privater Hand – oder wie es um den Einsatz von Satellitentelefonen bestellt ist. Das Sirenennetz wird aktuell verbessert, die Arbeiten sind fortgeschritten.
Dem vorgelegten Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept stimmte der Rat zu. Die Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde fallen, sollen in Zusammenarbeit mit den Ortsgemeinden als Einzelmaßnahmen angegangen werden. Dazu soll eine Prioritätenliste erstellt werden.