Kreis Südwestpfalz
Hinterweidenthal/Pirmasens: 32-Jähriger bedrängt Polizeibeamte mit falschem Blaulicht
Der Angeklagte verteidigte sich damit, dass ihn das vorausfahrende Auto auf der Überholspur laufend ausgebremst habe. Das sei auch so weitergegangen, nachdem er die Lichthupe eingesetzt habe. Dann habe er eine „blau-rote Farb-App“ auf seinem Handy eingeschaltet, wodurch das „Handybild in alle Farben geht“, gab er weiter an. Daraufhin habe der Vorausfahrende Platz gemacht, und er sei vorbeigefahren. Mit dieser Farb-App habe er erreichen wollen, dass der andere aufhört, ihn auszubremsen, erläuterte der 32-Jährige auf Nachfrage. Der andere habe ihn „provoziert“. Er habe gedacht: „Wollte der Rennen fahren oder was?“
Vorausfahrer erzählt andere Geschichte
Ein 30-jähriger Mitfahrer im vorausfahrenden Wagen – ein Beamter der Bundespolizei – berichtete, sie seien zu viert auf dem Heimweg von einem Einsatz bei einem Fußballspiel gewesen. Bei Wilgartswiesen sei ein anderes Auto mehrmals dicht auf ihres aufgefahren und habe die Lichthupe betätigt – sogar in einer Baustelle mit Überholverbot bei Hinterweidenthal. In jener Baustelle sei dann ein „blaues Blinklicht in der Frontscheibe des Hintermannes angegangen“. In der Annahme, dass es sich um einen Polizeieinsatz handele, seien sie dann in der Baustelle weiter rechts gefahren, sodass der Hintermann sie überholen konnte. Weil es ein „verkehrsgefährliches Fahren“ gewesen sei, habe er aber einen Notruf an die Kollegen abgesetzt und das Kennzeichen durchgegeben, sagte der Zeuge.
Staatsanwalt Jörg Amstadt riet dem Angeklagten nach dieser Aussage, seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen zu beschränken, was dieser auch tat. Richterin Kristina Benz verurteilte den nicht vorbestraften Angeklagten wegen Nötigung und Missbrauch von Notzeichen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro, also zu 2700 Euro, und einem Fahrverbot von sechs Monaten, wie vom Staatsanwalt beantragt. Der Strafbefehl hatte auf 90 Tagessätze à 50 Euro, also 4500 Euro, gelautet, da er von einem höheren Einkommen des Angeklagten ausging.
Ab der Abgabe noch sechs Monate ohne Führerschein
Amstadt belehrte den Angeklagten, dass er nach Rechtskraft des Urteils einen Monat Zeit habe, seinen Führerschein in die Verwahrung der Staatsanwaltschaft zu geben. Zugleich warnte er den Mann aber: Das Fahrverbot laufe auch, wenn er den Führerschein später abgibt. Aber die sechs Monate rechneten erst ab der staatlichen Verwahrung. Gebe er den Führerschein also später ab, so verlängere sich die Zeit, in der er kein Fahrzeug fahren darf und sich strafbar macht, wenn er es doch tut.