Rodalben
Gutachter: Kultfreibad Biebermühle nicht mehr zu retten
War die Badesaison 2024 die letzte in der fast 100-jährigen Geschichte des Freibads auf der Biebermühle? In diesem Sommer blieb das Bad geschlossen. Zum einen hatte sich kein Bademeister gefunden, zum anderen ließen sich bauliche Mängel nicht auf die Schnelle beheben. Als sich der Bauausschuss der Verbandsgemeinde im Oktober das Freibad auf der Biebermühle angeschaut hatte, schwand die Zuversicht, dass das in diesem Sommer geschlossene Schwimmbad schnell wieder öffnen würde. An dieser Perspektive wird sich nichts ändern.
„Ich glaube nicht, dass das Freibad im nächsten Jahr oder in zwei Jahren wieder öffnet“, sagte der Erste Beigeordnete Timo Bäuerle (CDU), der am Donnerstag die Sitzung des Verbandsgemeinderates leitete. Den Ratsmitgliedern liegt mittlerweile das Gutachten vor, das nach dem Ortstermin im Oktober beauftragt worden war. „Das Gutachten klingt an manchen Stellen sehr rabiat“, sagte Claus Schäfer (CDU). Insbesondere das Fazit sei eindeutig: Das Bad ist nicht mehr zu retten.
Sicherheitsvorgaben werden nicht eingehalten
Im Gutachten sei die Rede davon, dass das Schwimmerbecken so große Mängel aufweise, dass es nicht mehr betrieben werden dürfe. Geltende Sicherheitsvorgaben bezüglich der Mindestwassertiefe könnten durch die baulichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden. Auch hygienisch gebe es Mängel, in den Becken finde fast keine Wasserumwälzung statt.
Das vor mehr als 100 Jahren gebaute Schwimmbecken ist zuletzt in den 1960er Jahren saniert worden. Trotz des seit Jahren bestehenden größeren Sanierungsbedarfs gab es nur kosmetische Korrekturen und kleinere Reparaturen. Weil es für konventionelle Freibäder keine Fördermittel gibt, war zuletzt der Umbau zu einem Naturschwimmbad diskutiert worden. Der Verbandsgemeinde liegt eine Förderzusage über 1,7 Millionen Euro vor. Allerdings haben sich die Kosten für diesen Umbau zwischenzeitlich fast verdoppelt und sind auf 6,5 Millionen Euro angestiegen. Das lag nicht nur an den Preissteigerungen im Bausektor, sondern auch an den geänderten Vorschriften im Zuge der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal.
Gravierende Betonschäden
Beim Ortstermin im Oktober wurden die großen Schäden am Beton offensichtlich. Diese seien so gravierend, dass das Becken als Tragkonstruktion für eine Sanierung nicht genutzt werden könne, heißt es jetzt. „Das Bad wieder aufzumachen, wäre grob fahrlässig“, sagte Christian Bettler (AfD) mit Blick auf die Feststellungen im Gutachten. „In dem Gutachten werden auch Sicherheitsdinge angesprochen. Wer soll dafür bei einer Öffnung die Verantwortung übernehmen?“, fragte Bäuerle.
Der Verbandsgemeinderat folgte einstimmig dem Antrag der CDU-Fraktion, für die Sanierung des Bades Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu beantragen. Die Interessensbekundungsfrist läuft bis zum 15. Januar, im Fördertopf stehen 333 Millionen Euro zur Verfügung. „Wir werden dem Antrag eine Projektskizze beilegen“, erklärte Bäuerle. Dabei handelt es sich um einen älteren Entwurf der Verwaltung, der den Einbau eines Edelstahlbeckens vorsieht.