Südwestpfalz Gesundheitsamt kapituliert: Kontaktverfolgung nicht mehr leistbar
Die Coronavirus-Fallzahlen im Bereich des Gesundheitsamtes Südwestpfalz, also im Landkreis und in den Städten Pirmasens und Zweibrücken, pendeln sich auf gehobenem Niveau ein. Die Sieben-Tage-Inzidenz erreicht im Landkreis und in Pirmasens Werte um die 150, in Zweibrücken liegt sie bei etwa 100. Aktuell gelten im Gesundheitsamtsbezirk 438 Menschen als mit dem Coronavirus infiziert. Das hat Folgen: „Die Situation im Gesundheitsamt Südwestpfalz ist aufgrund der hohen Fallzahlen sehr angespannt. Denn viele positive Fälle bedeuten auch viele Kontaktpersonen. Die aktuell mehr als 400 Kontaktpersonen können, anders als zuvor, vom Gesundheitsamt nicht mehr angerufen werden“, sagt Landrätin Susanne Ganster.
Infizierte sind selbst gefordert
Deshalb gilt ab sofort: Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss seine engen Kontaktpersonen unverzüglich selbst darüber informieren, damit diese sich ihrerseits absondern und sich testen lassen. Rechtliche Grundlage ist die Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Bereits seit Längerem gilt: Wer Kenntnis davon hat, selbst als enge Kontaktperson zu gelten, ist auch ohne Aufforderung des Gesundheitsamts unmittelbar zur Absonderung verpflichtet.
Positiv getesteten Personen schickt das Gesundheitsamt jetzt ein Informationsschreiben, das diese wiederum an Familie, Freunde, Nachbarn oder andere Personen weitergeben sollen, mit denen sie in engem Kontakt standen.
Wer als enger Kontakt informiert werden muss
Neben der nicht mehr möglichen Kontaktverfolgung gibt es ein weiteres Problem: Die Kontaktaufnahme mit den Corona-Positiven verzögert sich. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass es aufgrund der hohen Fallzahlen in Einzelfällen dazu kommen kann, dass infizierte Personen erst ein bis zwei Tage nach Vorliegen des Laborergebnisses vom Gesundheitsamt angerufen werden. Über die Ärzte oder die Online-Zugänge vieler Labore erfahren die Infizierten bereits meist unmittelbar nach Vorliegen ihr Testergebnis. Der offizielle Anruf vom Gesundheitsamt folgt in der Regel etwas später. Dabei gilt: Wer positiv getestet ist, muss sich laut geltender Absonderungsverordnung isolieren.
Durch die Verspätung eines solchen Anrufs entstehen grundsätzlich keine weiteren Risiken, denn wer sich PCR-testen lässt, muss sich in nahezu allen Fällen ohnehin schon vor dem Test absondern, so das Gesundheitsamt. Entweder weil die Person Kontakt eines anderen Infizierten war oder weil die Person sich wegen Krankheitssymptomen hat PCR-testen lassen. In beiden Fällen war man bereits vor dem Test zur Quarantäne verpflichtet.
Appell der Landrätin zur Vorsicht
Die Landrätin ruft die Bevölkerung jetzt zur Vorsicht auf: „Auch wenn diese Inzidenzzahlen aufgrund der Impfung alleine nicht mehr so aussagekräftig sind und längst weitere Covid-Leitindikatoren ergänzend zur Bewertung der Lage heranzuziehen sind, sind uns diese Werte ein Warnzeichen“, sagt Ganster. Sie appelliert an die Bevölkerung vorsichtig zu sein, insbesondere weiterhin auf Maske, Abstand und ausreichendes Lüften zu achten.