Waldfischbach-Burgalben
Geplanter Neubau des Hauses Moosalb: Gemeinde verlängert Frist für Bauantrag
Im Haus Moosalb können Menschen mit Beeinträchtigung außerhalb psychiatrischer Einrichtungen leben und an der Gesellschaft teilhaben. Nach 45 Jahren soll das bestehende Gebäude durch moderne Bauten ersetzt werden. Die größte Hürde ist die Finanzierung. Bereits 2022 hat sich die Ortsgemeinde intensiv mit den Plänen der GHG Pfalzblick im ASB GmbH befasst, die das Haus Moosalb betreibt. Im gleichen Jahr hatte der Gemeinderat grünes Licht für das Vorhaben gegeben.
Die Pläne sehen vor, dass auf dem Gelände drei moderne, zweistöckige Häuser mit begrünten Dächern entstehen, in denen jeweils zwei Wohngruppen Platz finden, sowie eine neue Tageswerkstatt. Das alte Haupthaus soll abgerissen werden, sobald die Neubauten stehen.
Pläne nach wie vor gleich
Die Verwaltung, früher im Haupthaus untergebracht, ist 2023 in ein gegenüberliegendes Gebäude am Bahnhof umgezogen. Fragen zu Abwasser- und Oberflächenentwässerung sowie zum Hochwasserschutz nahe der Moosalbe sind geklärt – seit Sommer 2023 liegt ein genehmigter Bebauungsplan vor. An den Planungen habe sich nichts geändert, erklärte GHG-Geschäftsführerin Marina Bosch im Sommer 2025. Die große Herausforderung sei allerdings die Finanzierung – aufgrund stark gestiegener Baupreise und der Zinsentwicklung.
Zwischen der Ortsgemeinde und der GHG besteht ein Durchführungsvertrag, der eine Frist für die Einreichung des Bauantrags festlegt: 18 Monate nach Rechtskraft des Bebauungsplans. Seit Juni 2023 ist der Plan rechtskräftig, ein Bauantrag wurde nicht eingereicht. Die Frist ist folglich abgelaufen. Damit hätte die Ortsgemeinde den Bebauungsplan aufheben können, etwa wenn sie andere Pläne für das Grundstück verfolgt hätte. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Gemeinde hat ein Interesse daran, das Haus Moosalb als seit über vier Jahrzehnten fest verankerte Einrichtung und wichtigen Arbeitgeber zu modernisieren – um Teilhabe zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.
Bauantrag bis Ende 2026 einreichen
Die GHG-Geschäftsführung hat im November im vergangenen Jahr gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung bekräftigt, an den Plänen festzuhalten. Bürgermeister Michael Oestreicher betont, beide Seiten verfolgten weiter die gleichen Ziele. Der Gemeinderat stimmte deshalb einstimmig einer Fristverlängerung zu. Am Vorhaben- und Erschließungsplan aus dem Jahr 2023 solle sich nichts ändern; er entspreche den aktuellen gesetzlichen und pädagogischen Vorgaben, das Raumprogramm passe nach wie vor.
Die GHG Pfalzblick hat nun bis Ende 2026 Zeit, den Bauantrag einzureichen. Liegt die Baugenehmigung vor, verpflichtet sich die GHG dazu, spätestens 18 Monate danach mit dem Bau zu beginnen und diesen binnen drei Jahren abzuschließen.