Erlenbach Gemeinderat korrigiert Bebauungsplan

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Ein Erlenbacher hat ein Problem mit der Hangabsicherung. Der Gemeinderat hat nun eine Änderung des Bebauungsplans beschlossen.

Ein Anlieger der oberen Hauptmann-Hoffmann-Straße möchte sein Grundstück zur Straße hin abgrenzen und gleichzeitig den dortigen Hang absichern. Würde er das auf seinen derzeit bestehenden Grundstücksgrenzen machen, müsste er eine massive Hangsicherungsmaßnahme durchführen, welche ihn nicht nur viel kosten würde, sondern auch optisch schlecht ins Ortsbild der Berwartstein-Gemeinde passen würde.

Grund dafür ist der 1988 beschlossene Bebauungsplan „Steinäcker“. Darin hatte der Rat damals nämlich bergseits parallel zur Straße etwa sechs Parkbuchten eingeplant. Würde das umgesetzt, entstünden auf den angrenzenden Grundstücken übermäßig hohe Hangmauern mit einigen Nachteilen. Ein Anlieger hatte deshalb den Antrag gestellt, den Grundstücksstreifen zwischen seinem Anwesen und der Straße zu kaufen. Der Gemeinderat hat sich die Situation vor Ort nochmals angeschaut und beschlossen, die Sache zu korrigieren.

Vereinfachtes Verfahren

Wie Ortsbürgermeister Dirk Eichberger in der Sitzung am Mittwoch berichtete, seien jetzt alle Parkbuchten der Straße herausgemessen worden und erhielten eigene Plan-Nummern. Einige seien schon an Anlieger verkauft worden oder werden diesen angeboten. Damit baurechtlich alles abgesichert ist, bedurfte es jedoch noch einer Änderung des alten Bebauungsplanes, in dem die Parkbuchten als „öffentliche Verkehrsfläche“ und Grünfläche festgesetzt sind.

Diese vierte Planänderung betreffe ausschließlich ein bestimmtes Straßengrundstück, erklärte der Ortschef. Dort soll nun eine private nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen werden. Der Rat hat beschlossen, den Bebauungsplan in einem vereinfachten Verfahren zu ändern. Der Plan hat bereits ausgelegen, die neue Satzung wurde am Mittwoch beschlossen.

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