Dahn
Geldstrafe für Angriff auf Polizeibeamte
Keinen Erfolg hatte der Mann mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl vor dem Amtsgericht Pirmasens. Das Gericht verurteilte den Mann am Mittwoch wegen tätlichen Angriffs auf vier Polizeibeamte, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 60 Euro, also zu 7200 Euro.
Fasching mit Nachspiel
Bei einer Faschingsveranstaltung im Zelt in Dahn am 21. Februar war es in und vor dem Zelt zu Auseinandersetzungen gekommen. Dabei hatte die Polizei einen Mann festgenommen, ein Bekannter des Angeklagten. Dieser wollte zu ihm, um ihm zu helfen. Ein Polizeibeamter erklärte ihm jedoch, dass er da jetzt nicht hinkönne. Aber der 24-Jährige aus der Verbandsgemeinde Hauenstein zeigte sich uneinsichtig. Es sei zu einem Gerangel zwischen ihnen gekommen, berichtete ein Polizeibeamter. Der Angeklagte habe mit aller Kraft an ihm vorbei gewollt. Er habe den Mann zu Boden gebracht und ihn fixieren wollen. Aber der habe geschlagen, getreten, gehebelt und sogar nach seinen Einsatzmitteln gegriffen. Da habe er dem 24-Jährigen einen Schlag ins Gesicht versetzt. Andere Polizeibeamte seien zu Hilfe geeilt. Sogar der Taser sei zum Einsatz gekommen. Aber der Mann habe sich nichts sagen lassen und die Beamten noch dazu die ganze Zeit beleidigt. Auch andere Polizisten schilderten den Angeklagten als „hoch aggressiv“; sie hätten „alle Hände voll zu tun gehabt, um den Mann auf dem Boden zu fixieren“. Ein Polizist kugelte sich dabei den Finger aus, erlitt Prellungen, Schürfwunden und Schmerzen.
Angeklagter beruft sich auf Blackout durch Schlag
Der Angeklagte erzählte eine etwas andere Geschichte: Er habe einen älteren Polizisten vor dem Zelt wegen der Festnahme seines Freundes gefragt, ob das sein müsse. Der Beamte sei dann weggegangen. Und er habe einen Schlag auf den Kopf abbekommen. Von wem, wisse er nicht. Danach habe er einen Blackout gehabt. Seine Erinnerung setzte wieder ein, als Leute auf ihm gestanden hätten und er sich gewehrt habe. Dann habe er realisiert, dass es Polizei gewesen sei. Er erinnerte sich auch, dass er die Beamten beleidigte.
Zwei Bekannte des Angeklagten gaben an, nachdem dieser mit einem Polizisten gesprochen hatte, habe ein Security-Mann den 24-Jährigen mit dem Schlagstock im Kopfbereich geschlagen. Warum, wussten sie nicht. Ihr Bekannter sei davon zu Boden gegangen. Sie selbst seien davon abgehalten worden, nach ihm zu sehen.
Freispruch gegen Freiheitsstrafe
Verteidiger Conny Falk argumentierte, es sei nicht auszuschließen, dass sein Mandant durch den Schlag auf den Kopf in Verbindung mit seiner Alkoholisierung (1,65 Promille) nicht mehr steuerungs- und einsichtsfähig gewesen sei. Er plädierte nach dem Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) auf Freispruch.
Richterin Franziska Bock und Oberamtsanwalt Peter Freyer hingegen hielten es für widersprüchlich, dass sich der Angeklagte einerseits auf einen Blackout berufe, sich aber andererseits daran erinnere, dass er sich gewehrt und die Polizisten beleidigt hat. Außerdem hatte er im Krankenhaus als Grund für seine Beschwerden angegeben, er habe immer wieder versucht, zu seinem Freund zu gelangen, sei aber davon abgehalten worden. Den ärztlichen Bericht hatte sein Verteidiger dem Gericht vorgelegt. Bock und Freyer hatten keine Zweifel, dass der 24-Jährige zur Tatzeit schuldfähig war. Er habe verstanden, dass es sich um eine polizeiliche Maßnahme handelte, denn er habe die Beamten mit „Polizei…“ beleidigt, was er selbst zugegeben hatte.
Eine kurze Freiheitsstrafe, wie von Freyer beantragt, hielt die Richterin bei dem noch nicht vorbestraften Mann jedoch nicht für nötig. Freyer hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert und als Auflage 2000 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.