Pirmasens
Freispruch: Keine Beweise für siebenfache Körperverletzung
Außer den Körperverletzungen war der Mann aus der Verbandsgemeinde Hauenstein wegen versuchter Nötigung angeklagt und der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, als er Fotos einer hilflosen Person machte, begangen zwischen April 2019 und April 2020.
Laut Anklage soll der 60-Jährige Ende März 2020 seiner damaligen Freundin auf den Kopf geschlagen haben, als diese auf der Couch saß. Dadurch soll sie eine Platzwunde erlitten haben. Am 7. Dezember 2019 soll er sie gegen die Kommode geschleudert, ins Treppenhaus geworfen und getreten haben. Dies soll mehrere Brüche von Schulter und Rippen verursacht haben. Am 15. Dezember 2019 soll er der Frau einen Gegenstand gegen die Stirn geschlagen haben. Im November/Dezember 2019 soll er ihr im Gerangel den Zeigefinger gebrochen haben. Irgendwann soll er einen Türstopper aus Edelstahl nach ihr geworfen haben, ein anderes Mal ein Messer, dem sie ausweichen konnte. Auch ein Tritt ins Steißbein wurde ihm vorgeworfen. Schließlich soll er ihr die Kleider vom Leib gerissen, die Frau auf die Straße gestoßen und Fotos von der Nackten gemacht haben.
Kaum Erinnerungen an Details
Der Angeklagte schwieg zu alldem. Das 50-jährige Opfer hatte sichtlich Probleme, sich an Details zu erinnern. „Ich versuche, es zu verdrängen“, sagte sie.
Im Juni 2019 sei sie in das Mehrfamilienhaus eingezogen, in dem der Angeklagte „Hausmeister gespielt“ habe. Nachts sei er in ihre Wohnung gekommen und habe sie vergewaltigt. Das Verfahren sei aber eingestellt worden mangels Beweisen. Sie sei zu ihm in seine Wohnung gezogen, erzählte die Frau vor Gericht. „Er kann schön reden“, war ihre Begründung. Er habe sie öfter geschlagen, auch mit Gegenständen – wegen Kleinigkeiten. Sie verstehe nicht, warum er so gewalttätig gewesen sei. Es sei viel Alkohol und Eifersucht im Spiel gewesen, sagte sie. „Ich war eingesperrt“. Durch das Verhalten des Angeklagten habe sie ihren Arbeitsplatz verloren.
Aussage zu unklar für Verurteilung
Oberamtsanwalt Jörg Amstadt klärte die Zeugin auf, dass das Gericht prüfen müsse, ob sie Opfer war oder der Angeklagte in Notwehr handelte. Dazu sei wichtig zu schildern, wie die Streitigkeiten anfingen. Die Richterin lehnte es ab, der Zeugin ihre früheren Aussagen vorzulegen und diese nur abnicken zu lassen. Zu hören war, dass es in dem Zusammenhang auch ein Strafverfahren gegen die Frau gebe.
Verteidiger Stefan Beck legte einen Chat-Auszug vor, der von der 50-Jährigen stammen soll. Darin hieß es, die Vergewaltigung sei erfunden und eine dritte Person habe sie zur Falschaussage gezwungen. Damit wollte Beck die Glaubwürdigkeit der Frau auch in anderen Punkten erschüttern. Diese wiederum stritt ab, dass sie die Nachricht geschrieben hatte und dass es sich bei dem gezeigten Facebook-Account um ihren eigenen handelt.
Die Richterin erläuterte, sie könne „auf eine solche Aussage der Frau keine Verurteilung stützen“. Sie schloss die Verhandlung: „Was passiert ist, wissen nur sie beide“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.