Südwestpfalz Finanzielle Hilfe für Hochwassergeschädigte
Die Folgen der Unwetter an Pfingsten haben zahlreiche Menschen in den Verbandsgemeinden Pirmasens-Land, Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben und Zweibrücken-Land betroffen. Über die Homepage des Landkreises können besonders betroffene Privatpersonen bei außergewöhnlichen, existenzgefährdenden Notlagen die Soforthilfe des Landes beantragen. Dort ist der recht unbürokratische Ablauf beschrieben und es werden Kontakte für weitere Informationen aufgeführt.
Als Soforthilfe werden 1500 Euro je Haushaltsvorstand und 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person gewährt. Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Der Höchstbetrag pro Haushalt beträgt 3000 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Soforthilfe besteht nicht, sie kann nur beantragt werden, wenn durch das Unwetter Schäden von mehr als 5000 Euro entstanden sind. Die für die Bewilligung zuständige Kreisverwaltung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Anträge sind bei den Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich und können auf der Internetseite des Kreises heruntergeladen werden. Sie müssen bis spätestens 4. Juli eingereicht werden.