Kreis Südwestpfalz Feuertreppe statt Drehleiter?

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Im Verbandsgemeinderat Zweibrücken-Land bahnt sich erneut Streit über die Hornbacher Drehleiter an. Sie ist zu teuer, sagt die CDU. Wenn das Kloster stattdessen eine Feuertreppe bekommen soll, dann soll die Verbandsgemeinde die bezahlen, sagt Reiner Hohn. Eine Feuertreppe? Unmöglich, die verschandelt das Gebäude, sagt Hotelier Edelbert Lösch. Die Kreisverwaltung hält sich raus.

Die Hornbacher Feuerwehr hat ein Auto mit Drehleiter, mit dem sie den Brandschutz am Klosterhotel sicherstellt. Das Auto ist geleast, es kostet die Verbandsgemeinde knapp 23 000 Euro im Jahr − „ohne Tüv, Sprit und die Ausbildungskosten für die Feuerwehrleute, die es bedienen“, sagt Klaus Martin Weber, der Sprecher der CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat. „Das Geld könnte man sinnvoller einsetzen, zum Beispiel für Schulen oder Feuerwehrausrüstung.“ Von der dann mehr Wehrleute etwas hätten als nur die Hornbacher. Stattdessen werde in Hornbach ein Auto vorgehalten, um allein den Brandschutz des Hotels zu gewährleisten. Zumal die Kreisverwaltung erklärt habe: Auf die Drehleiter kann verzichtet werden, wenn es im betroffenen Gebäudeteil des Klosters einen zweiten Rettungsweg gibt, zum Beispiel eine Feuerleiter. Damit man das Gebäude verlassen kann, wenn der erste Rettungsweg wegen eines Feuers blockiert ist. Konkret geht es um zwei Hotelzimmer. Die kann die Hornbacher Wehr nur mit ihrer Drehleiter erreichen, nicht mit anderen Leitern. Seit das Klosterhotel im Jahr 2000 eröffnet hat, haben die Hornbacher ein Drehleiterauto. „Das hat die Verbandsgemeinde über die Jahre schon mehr als 310 000 Euro gekostet. Wir sehen nicht ein, dass der Leasingvertrag immer wieder verlängert wird“, sagt Klaus Martin Weber. Der Vertrag läuft bis August dieses Jahres. Zuletzt hatte der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates im August 2013 einer erneuten Vertragsverlängerung zugestimmt. Wobei die Kreisverwaltung dabei den Hinweis gab, dass der Brandschutz auch durch eine bauliche Veränderung am Kloster sicherzustellen wäre. Immer wieder taucht die Drehleiter bei Diskussionen im Verbandsgemeinderat auf. Wenn sich dort die Hornbacher FDP über Ausgaben der Verbandsgemeinde beschwert, heißt es oft: „Ihr habt ja auch die teure Drehleiter.“ Dabei liege der Schwarze Peter doch bei der Verbandsgemeinde, nicht bei den Hornbachern: „Die Hornbacher Wehr wurde damals nicht gefragt“, sagt FDP-Fraktionssprecher und Feuerwehrmann Thomas Hohn. Sein Vater, Hornbachs Bürgermeister Reiner Hohn, ergänzt: Die Verbandsgemeinde habe sich doch damals für ein Drehleiterauto entschieden, anstatt am Kloster gleich eine bauliche Lösung zu schaffen. Will die Verbandsgemeinde eine Feuertreppe, gelte: „Wer bestellt, bezahlt.“ Die Leiter kommt auch bei Bränden außerhalb von Hornbach zum Einsatz. Das ist auch gut so, finden die Hohns. Dürfte das Drehleiterauto Hornbach nie verlassen − weil es ja im Hotel mal brennen könnte −, während es anderswo gebraucht wird, komme das unterlassener Hilfeleistung gleich, sagt Reiner Hohn. Geht es nach Edelbert Lösch, hält die Verbandsgemeinde an der Drehleiter fest. Lösch hat das Kloster als Hotelier gemietet und weiß, dass somit die Verbandsgemeinde beim zweiten Rettungsweg das letzte Wort hat, nicht er. Doch Lösch betont, dass es sich beim Kloster Hornbach um ein „historisches Kulturgut“ handele. Eine Feuertreppe oder ein sonstiger Anbau als Rettungsweg „verfremdet das Gesicht“ des Klosters. „Die Wertschöpfung, die das Klosterhotel schafft, ist doch um ein vielfaches größer als die Einsparung, um die es hier geht.“ Die historische Bausubstanz dürfe nicht verfälscht werden, das Kloster „keine Warzen, Auswüchse und Geschwüre“ bekommen. Lösch regt stattdessen an, die Verbandsgemeinde könne sich ja um ein kleineres und günstigeres Auto mit Drehleiter bemühen. Das hat sie allerdings schon getan: Das jetzige Auto ist billiger als sein Vorgänger, kostet aber immer noch 1900 Euro im Monat. Drehleiter oder Feuertreppe? Die Kreisverwaltung, die den Brandschutz überwacht, will sich da raushalten. Man werde sich „nicht dazu äußern, welche Lösung die Kreisverwaltung für besser hält, oder ob überhaupt eine bestimmte Lösung favorisiert wird“. Die Behörde berate und prüfe, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Lösungen tragbar sind, teilt Ulla Eder mit, die Sprecherin der Kreisverwaltung. Die Kreisverwaltung sieht für sich „derzeit keinen Handlungsbedarf“. Die Brandschutz-Situation am Kloster sei so, „wie sie in die Baugenehmigung für das Kloster Hornbach damals aufgenommen und auch umgesetzt wurde“. Änderungen der Rettungswege habe es seitdem nicht gegeben. „Das Kloster Hornbach unterliegt der Gefahrenverhütungsschau und wird in regelmäßigen Zeitabständen begutachtet. Offensichtliche Mängel werden dabei beseitigt. Hinsichtlich der Rettungswege und der vorhandenen Rettungsmittel der zuständigen Feuerwehr bestehen grundsätzlich keine Bedenken“, erklärt Eder. Anfang 2013 habe es auf Wunsch der Stadt Hornbach ein „Beratungsgespräch“ gegeben, an dem auch Vertreter von Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung teilnahmen, ergänzt Eder. Dort sei klargestellt worden, „dass die Verbandsgemeinde prüfen muss, welcher weitere Weg begangen werden soll. Insbesondere wurde dabei auch angesprochen, dass eine Überprüfung, ob weitere Objekte den Einsatz einer Drehleiter erfordern, erfolgen müsste.“ Ein Gedanke, den auch Edelbert Lösch aufgreift. Er erinnert daran, dass auf dem Oberbeiwalderhof in Hornbach, ebenfalls in einem großen, alten Gebäude, eine Klinik entstehen soll. „Und vielleicht brauchen die ja auch eine Drehleiter?“

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