Kreis Südwestpfalz Fahrlässige Tötung?

Am 17. September 2016 soll ein 26-jähriger rumänischer Berufskraftfahrer mit seinem Sattelschlepper in der Saarbrücker Innenstadt einen 28-jährigen Radfahrer angefahren und 350 Meter weit zu Tode geschleift haben. Vor einem Schwurgericht in Saarbrücken plädierte der Staatsanwalt gestern auf eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Wegen seiner Alkoholsucht soll der Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Der Staatsanwalt geht von fahrlässiger Tötung aus. Morgen, 14 Uhr, soll das Urteil gesprochen werden.
Wie mehrfach berichtet, war das Verfahren in Saarbrücken anfangs beim Schöffengericht eröffnet worden. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung. Doch dann verwies das Schöffengericht den Vorgang ans Schwurgericht, weil es nicht ausschließen wollte, dass es sich bei dieser Horrorfahrt möglicherweise um ein Tötungsdelikt gehandelt haben könnte. Von Totschlag oder sogar Mord war die Rede. Doch die eingehende Vernehmung von Zeugen und vier Sachverständigen führten dazu, dass der Ankläger letztendlich beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung bleibt. Die beiden Unfallsachverständigen lieferten der Kammer in ihren Gutachten Hinweise über die vom Unfallfahrer zurückgelegte Strecke in jener Septembernacht. Der Sattelzug stand zunächst mehr als 20 Stunden lang am ehemaligen Grenzübergang „Goldene Bremm“. Dort setzte der 26-Jährige kurz vor dem tödlichen Anstoß sein Fahrzeug in Richtung Stadt in Bewegung. Über die Autobahn fuhr er in die Saarbrücker Innenstadt, wo er gegen 22.45 Uhr an einer Kreuzung gegen den vor ihm fahrenden Radfahrer krachte, den jungen Mann überrollte und – am Anhänger festgehakt – mitschleifte. Nach 350 Metern wurde der Radfahrer von Passanten tot auf der Fahrbahn liegend aufgefunden. Den Zeugen bot sich ein grausiges und erschütterndes Bild. Der 26-Jährige fuhr weiter, erfasste beinahe einen Gleisarbeiter, rumpelte über die Gleise der Straßenbahn und stieß etwa 2200 Meter weiter mit seinem Lastzug gegen Pfeiler des Hauptpostamts. Zur Tatzeit hatte der Fahrer mehr als 2,9 Promille Alkohol im Blut. Die Frage, ob der Fahrer den dumpfen Aufprall des Radfahrers hat hören können und ob er diesen überhaupt gesehen hat, konnte durch die beiden Sachverständigen nicht endgültig geklärt werden. Der Sattelzug soll bis zum Anstoß mit dem Radfahrer zwischen 23 und 55 Stundenkilometer schnell gefahren sein. Nach dem Zusammenstoß habe er die Geschwindigkeit beschleunigt, wie einer der Gutachter befand. Die Frage, ob der Radfahrer schon gleich nach dem Anstoß oder erst durch das Mitschleifen getötet wurde, konnte auch der Rechtsmediziner nicht abschließend beantworten. Als Todesursache nannte der Mediziner schwere Hirnverletzungen. Eine Psychiaterin beschäftigte sich mit dem Thema Schuldfähigkeit des 26-Jährigen, der fast drei Promille Alkohol im Blut hatte. Sie sagte, der Mann sei Alkoholiker, denn mit diesem Alkoholpegel sei ein „normaler Mensch“ nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu steuern. Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit schloss die Gutachterin aus, regte aber eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Dazu müsse jedoch die Bereitschaft des Mannes vorhanden sein. Dies verneinte der Verteidiger: Sein Mandant wolle das nicht. Er forderte für seinen Schützling zwei Jahre und zwei Monate Haft sowie die Aufhebung des Haftbefehls: Der 26-Jährige sitze nun schon über neun Monate in Untersuchungshaft.