Kreis Südwestpfalz Evangelischer Kindergarten beschwert sich über zu viel Verkehr

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Wer im Contwiger Ortskern sein Haus modernisieren will, kann über die Gemeinde Zuschüsse beantragen. Der Contwiger Gemeinderat hat dafür am Donnerstag die Voraussetzungen geschaffen. Und Bauherren, die keinen Parkplatz an ihrem Grundstück anlegen können, haben künftig die Möglichkeit, sich von der Parkplatzpflicht freizukaufen.

In der Ratssitzung wurde zudem deutlich, dass es am evangelischen Kindergarten in der Bergstraße Ärger mit dem Verkehr gibt. Wie Bürgermeister Karlheinz Bärmann (CDU) berichtete, hat der evangelische Kindergarten in der Bergstraße Unterschriften gegen die Verkehrssituation an der Einrichtung gesammelt. Der Kindergarten beschwere sich über Raser und eine chaotische, unübersichtliche Parksituation in der Bergstraße, die gefährlich für die Kinder sei. Gefordert würden ein Zebrastreifen, Schwellen auf der Fahrbahn, Blinklichter und mehr Kontrollen. „Ich habe das Ordnungsamt beauftragt, der Sache nachzugehen“, erklärte Bärmann, demnach ist die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land informiert. Die Gemeinde habe bereits zwischen dem 12. und 30. März mit Tafeln die Geschwindigkeit der Autos in der Bergstraße gemessen. Etwas mehr als die Hälfte der Autos sei weniger als 15 Stundenkilometer gefahren. Ob man angesichts dieser Messwerte „von Raserei sprechen will, stelle ich in den Raum“, sagte Bärmann. Contwiger, die im Sanierungsgebiet „Ortskern“ ihr Haus modernisieren oder instandsetzen wollen, können mit bis zu 40 000 Euro an Zuschüssen rechnen. Dazu zählen laut Gemeinde nicht nur Arbeiten am äußeren Gebäude, sondern auch in den Räumen. Der Rat hat am Donnerstag das Sanierungsgebiet zwischen Schubert- und Maßweilerstraße einstimmig als Satzung beschlossen und damit die Voraussetzung für die Förderanträge von Privatleuten geschaffen. Sie können sie bei der Gemeinde abgeben. Der Beschluss hat noch weitere Auswirkungen: So bedürfen künftig viele Änderungen im Sanierungsgebiet der Zustimmung des Gemeinderates – etwa der Abriss eines Hauses. Bislang durften Bauherren, die keine Garage oder einen Parkplatz am Grundstück nachweisen konnten, in Contwig nicht bauen. „Das betrifft vor allem den alten Ortskern und dort insbesondere die Gewerbetreibenden“, sagte Bärmann in der Sitzung. Der Rat beschloss deshalb einstimmig, die Regeln etwas zu lockern. Wer keinen Parkplatz nachweisen kann, kann sich künftig von dieser Pflicht freikaufen. Nach kurzer Diskussion einigte sich der Rat, die neue Regel in der gesamten Gemeinde und nicht nur im Ortskern anzuwenden. Die Satzung, die all das regelt, soll nun aufgesetzt werden. Einige Dinge stellte Bärmann schon jetzt klar: Einen generellen Rechtsanspruch, den Parkplatz abzulösen, gebe es nicht. Die Gemeinde werde von Fall zu Fall entscheiden. Nur wer wirklich keine Stellfläche anlegen kann, weil etwa der Platz nicht reicht, dürfe sich freikaufen. Bereits vorhandene Parkplätze können nicht mehr abgelöst werden. Und legt die Gemeinde mit der Ablösesumme an anderer Stelle einen Parkplatz an, hat der Bauherr keinen Anspruch auf diesen. Der Tüv hat in der Verbandsgemeinde die Brücken untersucht und eine Mängelliste erstellt. Der Rat beschloss, dass eine Firma für 16 000 Euro anhand dieser Liste Sanierungsvorschläge für die Brücken in der Gemeinde macht, beispielsweise am Contwiger und am Stambacher Sportplatz.

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