Kreis Südwestpfalz „Es gibt wieder Hoffnung“

Die rund 60 Kraftfahrer vom DRK-Kreisverband Kaiserslautern-Land können wieder Hoffnung schöpfen: Das Rote Kreuz war mit seinem Widerspruch bei der Vergabekammer erfolgreich und ist jetzt wieder zurück im Rennen um den Zuschlag für den Auftrag zur Beförderung von Schülern zur Förderschule der Reha Westpfalz in Landstuhl.
Bereits seit 1967 fährt das DRK mehrfach behinderte Kinder zu der privaten Schule mit dem Förderschwerpunkt „Motorische Entwicklung“ und holt sie wieder ab. Zum nächsten Schuljahr müssen die Transporte neu vergeben werden. Aufgrund des hohen Auftragsvolumens musste der Kreis, der nach dem rheinland-pfälzischen Nahverkehrsgesetz für die Schülerbeförderung zuständig ist, europaweit ausschreiben. Dabei zog das Rote Kreuz den Kürzeren (die RHEINPFALZ berichtete am 5. Dezember 2014). Die Firma Sonnenschein aus Mainz erwies sich als günstigster Bieter und erhielt den Zuschlag – zum großen Bedauern des DRK-Kreisverbands, der nicht nur um die Jobs seiner Mitarbeiter, sondern auch um den Erhalt von – in jahrzehntelanger Praxis erworbenen – „hohen Standards“ in der Beförderung von behinderten Kindern fürchtete, wie DRK-Geschäftsführer Michael Nickolaus damals im Gespräch mit der RHEINPFALZ betonte. Gegen die Auftragsvergabe legte das Rote Kreuz Widerspruch ein – und war damit jetzt beim Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz erfolgreich: Das OLG kam zu dem Schluss, dass die Firma Sonnenschein in ihrem Angebot gegen eine Vergabevorschrift verstoßen habe. Bei einer erneuten Prüfung der Bewerber der Endrunde bleibt die Mainzer Firma nach RHEINPFALZ-Informationen „aus formalen Gründen“ ausgeschlossen und darf nicht mehr in das Verfahren aufgenommen werden. Nach dem Aus für die Mainzer Konkurrenz stellt sich die Frage: Wie viele Bewerber gibt es noch? Und: Wie stehen nun die Chancen des Roten Kreuzes auf ein Verlängern seines Beförderungsvertrags? Beide Fragen wollte die für Nahverkehr zuständige Kreisbeigeordnete Gudrun Heß-Schmidt (CDU) auf Anfrage nicht beantworten. „Ich kann nichts sagen, denn es handelt sich um ein schwebendes Verfahren.“ Der Rechtsanwalt des Kreises prüfe derzeit die Rechtslage. Der Kreis ebenso wie die Mainzer Firma hätten nun 14 Tage Zeit, um Beschwerde gegen den Beschluss der Kammer einzulegen, erläuterte sie. „Es gibt wieder Hoffnung, dass es weiter geht“, kommentiert Michael Nickolaus, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbands Kaiserslautern-Land, gestern den Beschluss. „Unsere Mitarbeiter sind hochmotiviert und würden sich sehr freuen, wenn wir wieder den Auftrag bekommen würden. Wir bieten dem Kreis eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in bewährter Weise an.“ (oef)