Kreis Südwestpfalz Ermittlungen laufen noch
Nachdem die Polizei Mitte Juli ein Haus in Rieschweiler-Mühlbach durchsucht hat (wir berichteten am 30. Juli), gibt es noch keine neuen Erkenntnisse. Das teilte die stellvertretende Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ mit.
Die Durchsuchung stand in Zusammenhang mit dem Wohnhausbrand Ende März in der Rieschweiler Hauptstraße, in dessen Folge zwei Männer starben. Aus dem Haus sollen nach dem Brand Gegenstände verschwunden sein, bei der Durchsuchung wurden aber keine Beweismittel sichergestellt, hatte Zweibrückens Leitender Oberstaatsanwalt Martin Graßhoff Ende Juli auf Nachfrage mitgeteilt. Aus dem beschädigten Anwesen soll mindestens ein Tresor aufgebrochen und ein weiterer gestohlen worden sein. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln deshalb mit Verdacht auf Diebstahl gegen mehrere Beschuldigte. Laut Oberstaatsanwältin Weingardt gibt es hier noch keine neuen Ergebnisse zu vermelden. Unter anderem sind noch die Eigentumsverhältnisse zu klären, nachdem beide Bewohner des Hauses gestorben sind. Oberstaatsanwalt Graßhoff hatte betont, die Durchsuchung habe nichts mit dem Brand selbst oder den beiden Todesfällen zu tun. Es sei allein um den Vorwurf des Diebstahls gegangen. Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 33-jährige Bewohner im Anwesen in der Hauptstraße Feuer legte und sich anschließend erschoss. Die RHEINPFALZ hatte jedoch Hinweise bekommen, die auf einen Mord hindeuten. Zum Stand dieser Ermittlungen gab Graßhoff keine Auskunft. Seine Stellvertreterin Iris Weingardt verwies gestern auf die Presseerklärung vom 22. Juli. Darin hatte Graßhoff bekräftigt, dass es „bisher keinen Hinweis auf ein Fremdverschulden an dem Tod des 33-Jährigen oder auf eine Brandstiftung durch einen Dritten“ gebe. Er hatte zudem mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte läuft, die – nach dem Brand – unberechtigt in das beschädigte Wohnhaus eingedrungen sein sollen und Gegenstände aus dem Haus mitgenommen haben sollen. |bfl/sbn