Kreis Südwestpfalz Er brauchte Geld für neue Zähne

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In sechs Tagen, beziehungsweise Nächten, beging ein Diebes-Trio drei Einbrüche in Schulen und Kindergärten im Zweibrücker Land – in Contwig, Althornbach und dem Stadtteil Rimschweiler. Ein 23-Jähriger Mittäter aus Neunkirchen wurde gestern am Zweibrücker Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten rechtskräftig verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Es war in der letzten Maiwoche, als sich die Täter zu den Einbrüchen entschlossen. Erstes Objekt war die Grundschule in Contwig. Gewaltsam hebelten sie mehrere Türen auf und hinterließen dabei einen Schaden von 5000 Euro. Da sie offenbar nichts Verwertbares vorfanden, verließen sie ohne Beute den Tatort. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bewertete dies in seiner Anklageschrift als Versuch. Nicht so im zweiten Fall. Diesmal drangen die Täter, ebenfalls gewaltsam, in den Kindergarten Althornbach ein. Dort nahmen sie einen zehn Jahre alten Laptop, den Inhalt der Kaffeekasse und eine Kamera mit. Sie hinterließen einen Schaden von 1200 Euro. Im dritten Fall versuchten sie erfolglos, die Eingangstür der Grundschule in Rimschweiler aufzuhebeln. Der Sachschaden belief sich in diesem Fall auf 200 Euro und wurde ebenfalls als Versuch gewertet. Über seinen Rechtsanwalt Markus Freyler aus Zweibrücken räumte der junge Mann die Anklageschrift umfänglich ein. „Es tut mir leid, ich brauchte Geld, um die Miete und eine anstehende Zahnoperation bezahlen zu können“, so seine Begründung vor Gericht. Nach diesem Geständnis konnte Amtsrichter Stefan Pick die geladenen Zeugen entlassen. Für ihn war klar, dass auch ohne die Vernehmung der Zeugen das Geständnis des Angeklagten glaubhaft ist. Die Ermittler konnten aufgrund von sichergestellten Whatsapp-Chats unter den Beteiligten sowohl die Teilnahme als auch die Geschehensabläufe nachweisen. Von erheblicher krimineller Energie sprach der Vertreter der Staatsanwaltschaft über die Vorgehensweise des Trios. Die Mittäter sitzen noch in Untersuchungshaft. Er hielt dem Angeklagten aber zugute, dass dieser bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und ein umfängliches Geständnis abgelegt hat. Er befürwortete eine Bewährungsstrafe und stellte dem jungen Mann eine günstige Sozialprognose aus. Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant bei den Einbrüchen nur eine Nebenrolle gespielt habe. Gleichzeitig betonte er, dass der junge Mann durch das Geschehen wieder Kontakt zur Familie gefunden habe, und stellte das Strafmaß in das Ermessen des Gerichtes. Dem schloss sich der Richter in seiner Urteilsbegründung an, ermahnte aber den Verurteilten zur Einhaltung der Auflagen, da sonst die Bewährung widerrufen wird. In den drei Jahren muss er sich der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellen und innerhalb von sechs Monaten 180 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Zusätzlich trägt er die Kosten des Verfahrens. Über seinen Verteidiger akzeptierte er die Entscheidung des Gerichts.

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