Kreis Südwestpfalz Entschädigung für Fischtreppe

Wie es mit der Fischtreppe in Hornbach weitergeht, entscheidet der Kreistag am 23. März, nicht wie zunächst geplant, der Kreisausschuss am Montag (wir berichteten am 29. Januar). Grund ist die Entschädigung für die Baufirma. Die ist höher als 25 000 Euro – bis zu dieser Grenze darf der Ausschuss entscheiden.
Wie berichtet, wird die Fischtreppe seit über einem Jahr nicht weitergebaut, weil sie doppelt so teuer geworden wäre wie geplant. Der Kreisausschuss hatte die Arbeiten Mitte 2013 an die Zweibrücker Firma Wolf und Sofsky vergeben. Nun geht es darum, „unter welchen Voraussetzungen wir aus dem Vertrag wieder rauskommen“, erklärt Kreis-Sprecherin Ulla Eder. Für die Vertragsauflösung soll die Firma eine Entschädigung bekommen. Wie hoch die ist, wollte Eder nicht verraten. Der Kreistag werde das Thema auch im nicht-öffentlichen Teil seiner Sitzung behandeln, kündigte sie an. Einen groben Anhaltspunkt liefert aber die Tatsache, dass der Kreistag entscheiden muss: Laut der Hauptsatzung des Landkreises darf der Kreisausschuss nur über Verträge bis zur Höhe von 25 000 Euro entscheiden. Also muss die Entschädigung darüber liegen. Anstelle der Fischtreppe soll nun eine Umgehungsrinne gebaut werden, damit die Fische um das Wehr herum schwimmen können. Dieser Auftrag wird völlig neu ausgeschrieben. Selbst wenn Wolf und Sofsky erneut den Zuschlag bekäme, hätte das keine Auswirkungen auf die Entschädigung, sagt Eder. Denn es handele sich um einen völlig neuen Auftrag. Der Kreistag soll Mitte März den endgültigen Baustopp beschließen und der Vertragsauflösung zustimmen. Außerdem soll er die neue Variante auf den Weg bringen, die dann geplant und vergeben werden kann. Der Bau der Fischtreppe sollte 481 000 Euro kosten, davon 387 000 reine Baukosten. Dann zeigte sich, dass das Fundament der vier Meter hohen Ufermauer aus losen Bruchsteinen besteht und teilweise von einer Holzkonstruktion getragen wird. Die Arbeiter hätten anderthalb Meter tiefer graben müssen als geplant, und das Ganze wäre wohl doppelt so teuer geworden. Deshalb beschloss die Kreisverwaltung in Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) den Baustopp. Bisher wurden 70 000 Euro verbaut – einschließlich der Kosten für den Rückbau. Dazu kommen die Planungskosten. 90 Prozent der Kosten trägt das Land, zehn Prozent muss der Kreis zahlen. Diese Aufteilung gilt sowohl für die jetzt eingestellten Arbeiten als auch für die neue Lösung. Die Fischtreppe sollte in Höhe des Wasgau-Markts gebaut werden, damit Fische und andere Wassertiere ungehindert den Bach durchschwimmen können. Im Oktober 2013 wurde mit den Bauarbeiten begonnen, einen Monat später wurde die Baustelle wieder geräumt. (bfl/bds)