Reifenberg RHEINPFALZ Plus Artikel Die Straße ins Neubaugebiet wird nun doch zur Sackgasse und endet mit einem Fußweg

Das Baugebiet entsteht östlich der Kolbengartenstraße.
Das Baugebiet entsteht östlich der Kolbengartenstraße.

Das Neubaugebiet in Reifenberg, das am Ortsausgang parallel zur Kolbengartenstraße entsteht, wird – anders als ursprünglich gedacht – von oben her erreichbar sein und in einer Sackgasse enden. Außerdem fällt ein Bauplatz weg, so dass zunächst nur 14 Baugrundstücke entstehen. Der Gemeinderat beschloss dies am Dienstag einstimmig, nachdem Anwohner Bedenken wegen des Verkehrs geäußert hatten.

Zunächst war die Idee, das Baugebiet nur von unten her zu erschließen – von der Kurve in der Kolbengartenstraße – und die neue Straße oben in einer Sackgasse enden zu lassen. Nachdem dies geändert wurde, sollten die Bauplätze sowohl von oben als auch von unten her über eine Ringstraße erreichbar sein. Dagegen hatte eine Familie Einwände, da sie befürchtete, dass die neue Straße zur Durchgangsstraße wird. Der Rat folgte den Argumenten. Die Bauherren werden ihre Häuser nur von oben her erreichen, die Straße endet in einem Wendehammer. Zwar wird unten eine vier Meter breite Verbindung zur Kolbengartenstraße geschaffen, die wird aber nur als Fuß- und Radweg ausgewiesen und mit Pollern gesperrt, die nur in Notfällen entfernt werden.

Zudem beschloss der Rat, dass das Grundstück, das direkt an diese Verbindung angrenzt, nicht zum Bauplatz wird, sondern Grünfläche bleibt. Man werde aber auch dort die notwendigen Anschlüsse verlegen, so dass die Fläche später einmal zum Bauplatz werden könnte, sagte Gerhard Müller, Leiter der Bauabteilung der Verbandsgemeinde, auf Nachfrage von Martin Hüther. Dann müssten die Besitzer aber die Erschließungskosten nachzahlen. Diese Beiträge gingen dann an die Gemeinde, beantwortete er die Nachfrage von Tanja Becker. So sei es auch gewesen, als der frühere Spielplatz in der Kellinger Straße Jahrzehnte später zum Bauplatz wurde.

Das Baugebiet wird zudem zum reinen Wohngebiet, so dass dort keine Betriebe erlaubt sind. Auch das war ein Vorschlag eines Anwohners der Kolbengartenstraße. Nicht durchsetzen konnten sich Anwohner mit der Bitte zwischen den alten und den neuen Häusern mehr Abstand zu schaffen. Anwohner der Kolbengartenstraße können auch keine Entschädigung verlangen, weil ihnen die Aussicht verbaut werde und der Wert ihres Hauses sinke. Es gebe keinen Anspruch, auf eine immerwährende freie Sicht, heißt es dazu in der Begründung der Verbandsgemeinde.

Mehr zum Thema
x