Pirmasens-land
Deutsch-französischer Kindergarten: Ausstieg wäre 2023 möglich
Wie war die Situation vor der Kündigung?
Anfang 1992 hatten die Gemeinderäte Hilst und Schweix beschlossen, dass die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land die Trägerschaft des deutschen Teils des Kindergartens übernimmt. Die Gemeinden vereinbarten darüber hinaus, dass jede Gemeinde eine Hälfte der Kosten trägt. Im Spätsommer 1993 beschlossen die Gemeinden dann eine abweichende Kostenaufteilung. Jede Gemeinde trägt ein Viertel der Kosten. Die andere Hälfte wird zwischen den Gemeinden entsprechend der Anzahl der Kinder aufgeteilt. Der Kindergarten nahm 1995 seinen Betrieb auf, seither gilt die Regelung von 1993.
Welche dieser Vereinbarungen haben die Ortsgemeinden jetzt gekündigt?
Die Gemeinderäte Hilst und Schweix haben die geänderte Kostenaufteilung aus dem Jahr 1993 gekündigt. Als Begründung nannten sie das fehlende Mitbestimmungsrecht und die hohen Kosten.
Was gilt jetzt?
Die Verbandsgemeindeverwaltung geht davon aus, dass jetzt die 1992 getroffene Vereinbarung gilt, weil diese nicht durch die Gemeinden gekündigt worden ist. Die Verbandsgemeinde ist weiterhin Trägerin des Kindergartens und die beiden Gemeinden tragen jeweils 50 Prozent der Kosten.
Welche Rolle hat die Verbandsgemeinde, außer dass sie Trägerin des deutschen Kindergartenteils ist?
Die Verbandsgemeinde ist Vertragspartnerin des französischen Zweckverbands Sivu, zu dem sich die Gemeinden Liederschiedt, Haspelschiedt und Roppeviller zusammengeschlossen haben. Sivu und Verbandsgemeinde haben 1993 eine Vereinbarung über 25 Jahre geschlossen. Diese beinhaltet die Nutzung des Kita-Gebäudes und die hälftige Teilung der Unterhaltungs- und Investitionskosten am Gebäude. Der Vertrag wurde im Mai 2018 in modifizierter Form verlängert und kann zum 31. Juli 2023 beendet werden. Hilst und Schweix haben der Vertragsverlängerung im April 2018 zugestimmt.
Welche Optionen gibt es nach der Kündigung?
Die Ortsgemeinden können die Rückübertragung der Trägerschaft von der Verbandsgemeinde beantragen. In diesem Fall könnten sich Hilst und Schweix auf eine andere Kostenaufteilung einigen, sie könnten aber auch noch eine weitere Gemeinde als Trägerin ins Boot holen. In Frage käme Eppenbrunn, weil Kinder aus diesem Dorf die Kita in Liederschiedt besuchen. Die Gemeinden könnten dann eigene Entscheidungen über die Aufnahmen auswärtiger Kinder treffen und sie hätten ein Mitbestimmungsrecht an der Belegung und bei Personalentscheidungen. Gleichzeitig würden die Gemeinden als Vertragspartner des Sivu an die Stelle der Verbandsgemeinde treten. Allerdings hat die deutsche Seite kein Mitbestimmungsrecht, wenn es um den Unterhalt des Gebäudes geht, da der Sivu Eigentümer ist. Der Sivu informiert seine Partner und legt die Kosten offen.
Was ist die Alternative?
Die Ortsgemeinden widerrufen die im Mai/Juni 1991 getroffene Zusicherung zum Betrieb eines gemeinsamen Kindergartens mit den französischen Gemeinden. Daraufhin würde der Vertrag mit der Sivu zum 31. Juli 2023 enden. Die deutschen Kinder müssten die Einrichtung verlassen und in anderen Kindergärten in Pirmasens-Land unterkommen.
Gibt es eine andere Möglichkeit als die Trägerschaft der Gemeinden?
Ja, der Übergang der Trägerschaft auf einen freien Träger, etwa eine gemeinnützige Gesellschaft. In Pirmasens gibt es zum Beispiel die gemeinnützige Nardinihaus GmbH, die unter anderem Trägerin der Kitas Nardinihaus und Klosterhof ist. Im Saarland ist eine Katholische Kita gGmbH Trägerin von über 150 Kindergärten.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Entscheidung liegt bei den Gemeinderäten. Sie müssen sich auf ein weiteres Vorgehen einigen und Grundsatzentscheidungen treffen.