Wir über uns Der Faustschlag von Hauenstein und warum wir wie berichteten

Der Ort der Tat: der Penny-Markt in Hauenstein.
Der Ort der Tat: der Penny-Markt in Hauenstein.

In Hauenstein hat am Donnerstag vor einer Woche ein Mann eine Supermarkt-Kassiererin mit der Faust so geschlagen, dass die Frau zu Boden stürzte. Der Vorfall machte im Dorf die Runde und wurde in den sozialen Medien emotional diskutiert. Weil der Tatverdächtige kein Hauensteiner ist, gab es etwa auf Facebook in einer Hauensteiner Gruppe die üblichen Reflexe. Weil wir als Zeitung nicht darüber berichteten, hieß es „da wird etwas unter dem Deckel gehalten“. Wir konnten aber zunächst nicht darüber berichten, weil der Vorfall nicht im Polizeibericht aufgetaucht war. Als wir davon erfahren haben, haben wir bei der Polizei nachgefragt und am Donnerstag darüber berichtet, was vorgefallen ist. Und zwar so, wie wir es für richtig und geboten halten. Wir achten darauf, „dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“. So steht es im Pressekodex. Und daran halten wir uns.

Wir erwähnen diese Zugehörigkeit nur dann, wenn ein begründetes öffentliches Interesse daran besteht, wenn es zum Verständnis des Geschehens wichtig ist oder wenn es um besonders schwere Taten geht. Nichts davon trifft auf den Vorfall in Hauenstein zu. Ein Mann hat eine Kassiererin geschlagen. Das ist die Tat. Sie wurde nicht begangen, weil der Mann aus Spirkelbach oder Dimbach kommt. Sie wurde auch nicht begangen, weil er katholisch, evangelisch oder atheistisch ist. Herkunft oder Religion sind nur sehr selten eine Erklärung für Kriminalität. Wenn, dann geht es etwa um islamistischen Terror oder um sogenannte Ehrenmorde.

Das Gericht klärt die Frage nach dem Warum

Um in der Region zu bleiben: Stiehlt jemand, weil er aus Darstein kommt? Schlägt jemand zu, weil er ein Schwanheimer ist? Betrügt jemand, weil er aus Lug ist? Nein.

Warum der Mann die Frau schlug, klärt ein Gericht. Und da gilt, was in Artikel 3 des Grundgesetzes geregelt ist: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (...) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Polizei muss sagen, was ist

Dass die Polizei nicht berichtet hat, und dass sie das mit dem „laufenden Ermittlungsverfahren“ begründet, ist ein Fehler. Die Begründung ist schwach, wir erhalten fast täglich Pressemeldungen der Polizei über Bagatellen wie abgefahrene Außenspiegel. Auch das sind laufende Ermittlungsverfahren. Wenn solch ein Vorfall wie in Hauenstein in der Öffentlichkeit geschieht, wenn die Anwesenheit der Polizei von vielen Menschen wahrgenommen wird, wenn im Dorf gefragt wird, was da los war, dann muss die Polizei darüber informieren. Dann muss sie sagen, was ist. So, wie sie das auf unsere Anfrage dann schließlich getan hat. Dass der Tatverdächtige nicht aus Hauenstein ist, muss sie nicht sagen. Vielleicht war gerade das das Problem der Polizei.

Zum Autor

Andreas Danner ist stellvertretender Redaktionsleiter der „Pirmasenser Rundschau“.

Andreas Danner, stellvertretender Redaktionsleiter
Andreas Danner, stellvertretender Redaktionsleiter
x