Kreis Südwestpfalz Der „dritte Mann“ soll am Freitag vor Gericht aussagen

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Ausgestattet mit einem dicken Bündel an Aktenauszügen haben die Prozessbeteiligten gestern Morgen eine Viertelstunde nach Sitzungsbeginn schon wieder den Heimweg antreten dürfen. Im Strafverfahren gegen einen 39 Jahre alten Mann aus Lauterecken sind erst am Freitag vorm Kaiserslauterer Landgericht wieder nähere Einblicke zu erwarten: Dann soll das zweite Opfer aussagen, das in der Nacht zum 1. Juli 2016 Schläge einstecken musste. Das andere Prügelopfer ist, wie berichtet, in jener Nacht verstorben.

Was weiß der „dritte Mann“ von den Vorgängen in jener Sommernacht? Gar nichts mehr, wie er bei der Polizei behauptet hatte? Oder haben inzwischen Erinnerungen eingesetzt? Die Große Strafkammer am Lauterer Landgericht hatte die Frage bereits im Dezember näher erörtern wollen. Der Vorsitzende Richter zeigte sich gestern aber zuversichtlich, dass der Zeuge zumindest erscheinen wird. Er hatte zum Prozessauftakt am 16. Dezember aussagen sollen, damals aber durch Abwesenheit geglänzt. Kurze Zeit danach habe er sich gemeldet und kundgetan, die Ladung habe ihn nicht erreicht. Er sei bei Frau und Kindern gewesen, habe über die Presse davon erfahren, dass er bei der Prozess-Eröffnung vermisst worden sei. Wie berichtet, ist der 39-Jährige nicht etwa eines Tötungsdelikts, sondern lediglich der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen angeklagt. Dass der Mann, bei dem er am Abend des 30. Juni zum Zechgelage eingekehrt war, verstorben ist, führen Sachverständige nicht auf die Schläge zurück, die der 39-Jährige ausgeteilt haben soll. Der 55-Jährige sei vielmehr an einer Alkoholvergiftung gestorben. Eine Blutprobe hatte einen Wert von 3,99 Promille nachgewiesen. Die „Alkoholintoxikation als führende Todesursache“, welche die Gerichtsmedizin ermittelt hat, führte dazu, dass die Anklage „nur“ auf Körperverletzung lautet. Trotzdem droht dem Mann ein längerer Gefängnisaufenthalt. Er hat eine lange Liste an Vorstrafen. Obwohl der Vorsitzende den Strafregisterauszug noch nicht verlesen hat: Gestern trug er das Inhaltsverzeichnis der Mappe vor, die die Verfahrensbeteiligten als „Hausaufgabe“ mit auf den Weg bekamen. Und schon daraus ging hervor, dass der Mann eine kriminelle Karriere hat. Geschlagen hat der Angeklagte – wie er schon zum Auftakt eingeräumt hat – nicht nur den später Verstorbenen. Sondern auch denjenigen, der am Freitag als Zeuge erwartet wird. Als die Verletzten entdeckt wurden und noch in der Nacht eine intensive Fahndung der Polizei nach dem mutmaßlichen Täter angelaufen war, hatte die Polizei sogar nach zwei Männern gefahndet. Den „vierten Mann“ allerdings, den gibt es nicht. Vermutet worden war zunächst, dass auch der Bruder des zweiten Opfers mit von der Partie gewesen war. Dies aber hatte sich nicht bestätigt. Der „dritte Mann“ – das zweite Opfer – war wohl den gesamten Abend über in der Wohnung dabei, hatte den Angeklagten sogar dort eingeführt. Zuvor hatten sich die beiden Gäste mit Alkohol eingedeckt. Bier und Wodka seien geflossen, hatte der 39-Jährige eingeräumt. Er gab an, sehr viel zu trinken, seit er seine Drogensucht hinter sich gelassen habe. Auch in jener Nacht habe er kräftig dem Alkohol zugesprochen, als sich das Trio in der Wohnung in Lauterecken dem Schachspiel widmete. Die Staatsanwaltschaft legt dem 39-Jährigen zur Last, beide Kontrahenten schwer verletzt zu haben. Der Zeuge soll nach mindestens drei Faustschlägen bewusstlos zusammengebrochen sein, dabei einen Nasenbeinbruch sowie „intensiv ausgedehnte Hauteinblutungen im Gesicht mit deutlich ausgeprägten Weichteilschwellungen“ erlitten haben. Als „völlig demoliert“ hatte ein Polizeibeamter das Gesicht des Mannes geschrieben. Der schon mit dem Tode ringende Hausherr war leblos in seinem Bett entdeckt worden. Nachbarn waren aus dem Schlaf geschreckt, als jemand Sturm geklingelt, kurz darauf sogar die Glasscheibe der Tür eingeschlagen hatte. Auch wenn es niemand genau gesehen hat: Die Zeugen gingen in ihren Aussagen davon aus, dass es der Angeklagte gewesen war. Jener hat die Schläge eingeräumt. Jedoch hat er geltend gemacht, er sei vom später Verstorbenen massiv provoziert worden. Immerfort habe der Ältere ihn „Vogel“ genannt, was in seinen Ohren eine schwere Beleidigung sei. Der Hobbyboxer hatte bekundet, er habe einen sauberen technischen K.o. gelandet. Das Hobby-Boxen war bei der Einlassung des Angeklagten Thema. Er habe eifrig trainiert, allerdings nur zum Spaß. Das bestätigte ein Polizist, der bei der Durchsuchung des Hauses, in dem der Angeklagte lebt, einen Boxsack entdeckt hatte. Spuren hätten darauf hingedeutet, dass der 39-Jährige offenbar auch die Wände öfter mit Schlägen traktiert habe. Ein Polizist hatte beschrieben, nach seiner Festnahme habe der Angeklagte den Eindruck gemacht, durchaus zu verstehen, was da passiert und dass ein Mensch gestorben sei. Die Sitzung wird am Freitag, 13.30 Uhr, vorm Landgericht in Kaiserslautern fortgesetzt. |cha

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