Kreis Südwestpfalz „Das Urteil wäre existenzschädigend“

Für den Mercedesfahrer geht es laut seinem Anwalt Johannes Berg um die wirtschaftliche Existenz. Sollte das Urteil rechtskräftig
Für den Mercedesfahrer geht es laut seinem Anwalt Johannes Berg um die wirtschaftliche Existenz. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde er seinen Job verlieren und mit hohen Schulden dastehen.

Den mutmaßlichen Rasern, die am Pfingstsamstag vergangenen Jahres auf der A 8 bei Contwig in ein Stauende gefahren sind, drohen nach der Verurteilung harte, finanzielle Einschnitte. Damit will sich ein Verteidiger nicht abfinden und legt Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes von Gründonnerstag ein. Der Verteidiger des Porschefahrers hüllt sich in Schweigen.

Der Arbeitgeber des Mercedesfahrers – ein Autohaus – habe bereits mit der Kündigung gedroht. Das Wohnhaus sei noch mit mehreren Hunderttausend Euro Kreditschulden belastet. Und die Versicherung würde keinen Cent zahlen. Das sind Szenarios, die laut Rechtsanwalt Johannes Berg auf seinen Mandanten zukommen, wenn das am Gründonnerstag ergangene Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig würde. Bergs Mandant soll am Pfingstsamstag vergangenen Jahres mit seinem silbernen Mercedes AMG ein Rennen gegen einen blauen Porsche Cayman gefahren sein. Beide Fahrer sollen dabei mit extrem hoher Geschwindigkeit und zu geringem Abstand unterwegs gewesen sein. Sicher ist nur, dass die Fahrt in einer Massenkarambolage endete. Dabei wurden sieben Personen verletzt und es entstand ein hoher Sachschaden. Amtsrichter Christian Orth verurteilte die mutmaßlichen Unfallverursacher zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten, einer Geldstrafe und er entzog beiden den Führerschein für weitere acht Monate, nachdem sie diesen bereits im Oktober abgeben mussten (wir berichteten am Samstag). Verteidiger Berg hat das Urteil bereits angefochten. Dass es ein Rennen zwischen den beiden Sportwagen gegeben hat, hält er für ausgeschlossen. „Es sprechen da aus meiner Sicht zu viele Punkte dagegen“, sagte er. Entscheidend sei laut Berg: Beide Sportwagen seien immer hintereinandergefahren und hätten sich nie überholt. Beide Fahrer seien nicht so schnell gefahren, wie es technisch möglich gewesen wäre. Der Porsche, der wesentlich schneller fahren könne als der Mercedes, sei diesem nicht davongefahren. „Das ist doch sehr untypisch für ein Kraftfahrzeugrennen“, sagte Berg schon am Gründonnerstag in seinem Plädoyer. Das größte Problem der Verurteilung sieht Berg in den zivilrechtlichen Folgen: „Die sind ganz schlimm, weil es dann sein kann, dass die Versicherung nicht zahlt“, erklärt der Anwalt des Mercedesfahrers. Der Jurist schätzt die Kosten auf mindestens eine halbe Million Euro. Zum Sachsschaden kämen unter anderem noch die Gerichtskosten, die Schmerzensgelder, die Reparaturen an der Straße und die Arbeitsausfälle der Unfallbeteiligten dazu. Diese könnten komplett auf die Verurteilten zurück fallen. „Das Urteil wäre existenzschädigend“, so Berg. Er rechnet damit, dass die Neuverhandlung im zweiten Halbjahr 2019 sein wird. Sie werde laut Berg vorm Landgericht von Richter Michael Schubert geführt. Max Kampschulte, Anwalt des Porschefahrers, wollte sich gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ nicht äußern und schwieg über eine mögliche Berufung. In seinem Plädoyer vorm Zweibrücker Amtsgericht vertrat jedoch auch Kampschulte die Ansicht, dass es kein Rennen zwischen dem Porschefahrer und dem Mercedesfahrer gegeben habe. Er hielt dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft entgegen, dass es nie ein Überholmanöver gegeben habe, und dass den geschätzten Geschwindigkeitsangaben der Zeugen nicht allzu viel Glauben geschenkt werden dürfe. Zudem kritisierte Kampschulte am Gründonnerstag, dass die Polizei erst dann wegen eines Rennens ermittelt habe, nachdem auf Facebook Diskussionen über den Unfall und die Fahrer hochgekommen waren. Zudem hätte sein Mandant mit dem Porsche laut Gutachter noch rechtzeitig vorm Stauende bremsen können. Kampschulte plädierte vorm Amtsgericht auf Freispruch.

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