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In der Sitzung vom 22. September wurde nicht-öffentlich über den notwendigen städtebaulichen Vertrag mit der Schenk-Gruppe gesprochen. Da Fragen offen waren, fand am 30. September ein Treffen mit den Fraktionssprechern statt, informierte Bürgermeister Michael Oestreicher. Nach dieser Sitzung wurde, wie im Rat zuvor vorgeschlagen, ein Fachanwalt für Bau- und Vertragsrecht hinzugezogen, um die Wünsche der Fraktionen in den Vertrag einzuarbeiten und diesen auf Gesetzeskonformität zu prüfen. Den ersten Vertragsentwurf habe er per Mail von der Anwaltskanzlei am 21. November, einem Samstag, erhalten. Montags ging dieser Entwurf per Mail an die Verbandsgemeinde. Diese beantwortete noch am gleichen Tag alle Fragen und am Dienstag, 24. November, ging der Vertrag wieder an die Anwaltskanzlei. Am 26. November gab es eine Besprechung mit Schenk, bei der er den Vertragsentwurf erhielt. Zudem wurden die Abwägungsvorschläge für die Anregungen von Seiten der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan vorbesprochen.

Geplant ist jetzt: Die Schenk-Gruppe prüft den städtebaulichen Vertrag, gibt eine Rückmeldung. Dann berät der Ortsgemeinderat über den Vertrag. Die Abwägungsvorschläge im Bebauungsplanverfahren werden ausgearbeitet und noch im Dezember ist ein weiteres Treffen mit Schenk anvisiert.

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