Kreis Südwestpfalz Das Schweigen der US-Behörden

Auf der Weilerbacher Umgehungsstraße hat vor zwei Monaten ein junger Mensch bei einem schweren Verkehrsunfall den Tod gefunden.
Auf der Weilerbacher Umgehungsstraße hat vor zwei Monaten ein junger Mensch bei einem schweren Verkehrsunfall den Tod gefunden. Die Ermittlungen zu den Umständen des Unfalls werden von den US-Behörden geführt.

«Weilerbach.»Auf RHEINPFALZ-Anfrage heißt es dort lediglich, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. Aufgrund des Nato-Truppenstatuts haben die deutschen Behörden den Fall an die US-Gerichtsbarkeit übergeben. Allein zuständig für Presseauskünfte ist daher nicht mehr die Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern, sondern die Ramsteiner Airbase. Von deren deutschem Sprecher Kilian Blümlein war erneut auf Nachfrage nur die Auskunft zu erhalten, dass „endgültige Daten, Resultate und Analysen noch nicht vorliegen“ und die Pressestelle informieren werde, „sobald es neue Fakten und Entwicklungen gibt“. Damit bleibt vorerst weiter unklar, ob der 21-jährige US-Soldat zum Zeitpunkt des Unglücks etwa unter dem Einfluss von Rauschmitteln stand und ob er zu schnell fuhr. Wie berichtet, hatte der mutmaßliche Unfallverursacher am 6. Februar auf der Umgehungsstraße überholt, war aber nach dem Überholmanöver aus bislang ungeklärten Gründen nicht wieder zurück auf seine Fahrspur gewechselt. Sein Sportwagen prallte frontal auf das dreirädrige Piaggio-Fahrzeug vom Typ Ape, in dem der Schüler unterwegs war. Der 17-Jährige erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen. Dass die US-Behörden bislang keinerlei Informationen zu den Umständen des Unfalls preisgeben, stößt bei der Lauterer Staatsanwaltschaft auf Zustimmung. „Es entspricht auch meiner eigenen Pressearbeit, grundsätzlich erst das Endergebnis der Ermittlungen zu veröffentlichen, da Zwischenergebnisse oft noch nicht abgesichert sind, für sich allein gesehen noch keine Aussagekraft haben und ihre Veröffentlichung daher irreführend sein kann und Betroffene in unverhältnismäßiger Weise beunruhigen kann“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring auf Anfrage. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gebe es nur bei Zwischenergebnissen, die für sich allein gesehen aussagekräftig seien. „Eine solche Ausnahme liegt hier jedenfalls nach meiner Kenntnis nicht vor.“ Wie Gehring weiter mitteilt, hat er sich am 20. März im Zuge der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit mit dem Chef der Militärstaatsanwaltschaft der US-Luftwaffe auf der Airbase in Ramstein getroffen. Dabei sei auch der Weilerbacher Unfall erörtert worden. „Ich habe aus dem Gespräch die Überzeugung gewonnen, dass die US-amerikanischen Ermittlungen konkret in diesem Fall ihren geregelten Gang gehen und es sachliche Gründe dafür gibt, Zwischenergebnisse nicht zu veröffentlichen“, betont der Leitende Oberstaatsanwalt. Während Gehring Verständnis für das amerikanische Vorgehen bekundet, zeigt Alexander Ulrich, westpfälzischer Bundestagsabgeordneter der Linken, empört: „Ich halte es für völlig inakzeptabel, dass in einem solchen Fall keine deutschen Behörden an den Ermittlungen beteiligt sind.“ Der „Mangel an Information und Kooperation“ erwecke den Eindruck, dass für die US-Militärs zu Lasten der einheimischen Bevölkerung „Sonderregeln“ bestünden und Zehntausende Verkehrsteilnehmer in der Region von der deutschen Strafverfolgung ausgeschlossen seien. Ulrich zeigt sich überzeugt, dass die Menschen in der Region, vor allem aber die Angehörigen von Opfern derartiger Vorfälle, „ein legitimes Interesse hätten, mehr über die Umstände zu erfahren“. Ulrich hat deshalb sowohl den rheinland-pfälzischen Innen- als auch den Justizminister angeschrieben. Von Roger Lewentz und Herbert Mertin will der Abgeordnete wissen, „inwiefern die US-Behörden nach Ihrer Kenntnis bereit waren und sind, Bundes- beziehungsweise Landesbehörden in die Ermittlungen einzubeziehen und inwiefern sie über das Verfahren auf dem Laufenden gehalten werden“. Bezogen auf den Fall Weilerbach fragt er die Minister nach deren Erkenntnissen zu den Umständen des Unfalls. Und er wirft generell die Frage auf, inwiefern die Minister „Änderungsbedarf an den bestehenden Regeln“ sehen, „damit künftig deutsche Behörden in die Ermittlungsarbeit eingebunden werden müssen“. Eine Antwort aus Mainz steht laut Alexander Ulrich noch aus.

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