Lemberg RHEINPFALZ Plus Artikel Corona-Impfung: Was muss ich tun, wenn mein Impfausweis verloren geht?

Eine Grundimmunisierung mit dem neuen Impfstoff funktioniert nicht.
Eine Grundimmunisierung mit dem neuen Impfstoff funktioniert nicht.

Alle reden davon, wie wichtig es sei, zu impfen. Der Lemberger Jürgen Schlapmann kriegt jedoch nicht den neuen, angepassten Impfstoff, den er unbedingt will. Sein Problem: Er kann die drei vorigen Impfungen nicht komplett nachweisen. Was sich aber ändern lässt, wie das Mainzer Gesundheitsministerium versichert.

Schlapmann hat sich an seinem zweiten Wohnort im bayerischen Mildenberg die ersten zwei Impfungen geholt und in Pirmasens beim Hausarzt die dritte. Jetzt wollte er den neuen Impfstoff haben, der an die aktuellen Corona-Varianten angepasst sein soll. Sein Impfausweis ist jedoch verschwunden. „Geklaut oder verloren“, ärgert sich Schlapmann und besorgte sich vom Hausarzt eine Bescheinigung über die letzte Impfung. Bei der Krankenkasse wollte er sich die zwei ersten Impfungen bescheinigen lassen, was diese aber nicht mache. Den neuen Impfstoff gibt es aber nur wenn zwei Impfungen nachgewiesen werden. Er solle sich also noch mal mit dem alten Impfstoff impfen lassen, wurde ihm gesagt. „Die wollen ihre Ladenhüter loswerden“, vermutet Schlapmann hinter der Vorschrift und ärgert sich. „Ich bin 70 Jahre alt und gehöre zu der gefährdeten Gruppe“, begründet er seine Eile für die Impfung mit dem neuen Impfstoff.

„Die Vermutung, die Landesregierung wolle einen ,Ladenhüter’ entsorgen, trifft nicht zu“, betont David B. Freichel, Pressesprecher des Mainzer Gesundheitsministeriums. Laut Freichel braucht es für den neuen Impfstoff ein Alter von mehr als 60 Jahren oder die Zuordnung zu einer „vulnerablen Gruppe“, was auf Schlapmann also zutrifft. Außerdem müssten die ersten beiden Impfungen, die so genannte Grundimmunisierung, lückenlos nachgewiesen werden. Für Schlapmann dürfte es kein Problem sein, die ersten beiden Impfungen nachgewiesen zu bekommen, glaubt Freichel. „Wenn die ersten beiden Impfungen in Bayern erfolgt sind, dann können die Kolleginnen und Kollegen der Impfstelle dort in der Regel digital diesen Nachweis ersetzen“, versichert der Ministeriumssprecher. Wenn es in Rheinland-Pfalz passiert sei, werde dies immer in der Impfdokumentation im Land hinterlegt. Eine Grundimmunisierung mit dem neuen Impfstoff funktioniere nicht, da dieser nur für Auffrischungsimpfungen zugelassen sei.

Wie viele Dosen Impfstoff der ersten Generation noch im Umlauf sind, konnte Freichel nicht sagen. „Der ganz große ,Run’, wie wir ihn Ende letzten Jahres erlebt haben, ist sowohl für das Vakzin der ersten Generation als auch für den neuen Impfstoff bisher nicht eingetreten“, bedauert der Ministeriumssprecher.

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