Kommentar RHEINPFALZ Plus Artikel Björn Bernhard hatte einen tollen Einstieg als Bürgermeister, aber bei einer Sache liegt er falsch

Björn Bernhard bei seiner Amtseinführung Ende Mai.
Björn Bernhard bei seiner Amtseinführung Ende Mai.

Der neue Verbandsbürgermeister Björn Bernhard hat in seinem ersten Monat im Amt einen sehr guten Eindruck hinterlassen. Es ist aber nicht die Aufgabe des Verbandsgemeinderates, den Dörfern alle Wünsche zu erfüllen.

Einen Monat ist er nun im Amt, und am Donnerstag hat der neue Verbandsbürgermeister Björn Bernhard seine erste Verbandsgemeinderatssitzung geleitet. Es war beeindruckend, wie er das gemeistert hat: sicher, freundlich, auch mal einen Fehler eingestehend, bestimmt, routiniert. Als würde er das nicht gerade zum ersten Mal machen. Bernhard behielt trotz einer großen Tagesordnung mit vier Großprojekten, die die jeweiligen Architekten und Betreiber vorstellten, den Überblick. Er gab den vielen Wortmeldungen genug Raum, sorgte gleichzeitig dafür, dass das Ganze nicht ausuferte. Die Art, wie er die Sitzung leitete, bestätigte den sehr guten Eindruck, den er in seinem ersten Monat im Amt hinterlassen hat.

Bei einem Punkt aber lag Bernhard daneben. Als er dafür plädierte, die Pläne für ein Pflegeheim in Contwig zu unterstützen, weil der Gemeinderat auch einstimmig dafür war, sagte er: „Wenn ein Ortsgemeinderat einstimmig so einen Beschluss fasst, dann sollte man zustimmen.“ Zuvor hatten auch die FDPler Volker Schmitt und Thomas Hohn so argumentiert.

Nein! Man sollte zustimmen, wenn man das Projekt für sinnvoll erachtet. Wenn es die Verbandsgemeinde voranbringt. Wenn Bedarf da ist. Wenn nichts entgegensteht. Aber nicht automatisch, nur weil eine Gemeinde das möchte.

Denn die Aufgabe des Verbandsgemeinderates ist es, die Entwicklung der gesamten Verbandsgemeinde im Auge zu behalten. Gerade deshalb stellt er ja den Flächennutzungsplan auf. Er ist nicht dafür da, den Dörfern all ihre Wünsche zu erfüllen. Oder wie es der Grünen-Sprecher Fred Konrad ausdrückte: „Unsere Aufgabe ist nicht, alles abzusegnen, was sich die Gemeinden so überlegen.“

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