Pirmasens
Bewährungsstrafe: Gericht verurteilt 30-Jährigen wegen Geldwäsche in 73 Fällen
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken wirft dem Angeklagten vor, anderen Personen gestattet zu haben, sein Konto als Zielkonto für Geld zu verwenden, das aus kriminellen Taten stammt. Zwischen März und Mai 2025 soll der Mann in 73 Fällen insgesamt knapp 55.000 Euro weitergeleitet haben – auf eine Bank in Malta mit Sitz in Singapur. Das Geld soll aus Deutschland, Belgien, Österreich, Litauen und den Niederlanden stammen.
Der 30-Jährige erläuterte vorm Amtsgericht Pirmasens, wie es dazu gekommen sei. Seine Mutter in Syrien habe dringend eine teure Magen-Operation benötigt. Durch den dortigen Krieg habe die Familie alles verloren und nicht die finanziellen Mittel für die Operation gehabt. „Ich musste helfen“, betonte der Angeklagte. In Anbetracht seines Einkommens und seiner Ausgaben habe er keinen Kredit aufnehmen können. Im Internet sei er mit einer Person in Kontakt gekommen, die Menschen in Syrien helfe. Mit Spendengeldern sollten die Operation seiner Mutter, Medikamente aus dem Libanon und die Wohnungsmiete seiner Mutter bezahlt werden. Das sei der Plan gewesen, beteuerte der 30-Jährige.
Die Operation der Mutter bezahlt
Nachdem er das Geld in die Türkei überwiesen hatte, habe er Post von der Polizei bekommen – mit dem Hinweis, es handele sich um Geldwäsche, und er sei Zeuge. Die Polizei habe ihn falsch verstanden, und plötzlich sei er Beschuldigter gewesen. Als er seinen Internetkontakt darüber informiert habe, habe dieser ihm geraten zu sagen, er habe mit dem Geld eine Küche gekauft und bezahlt. Danach sei der Mann nicht mehr erreichbar gewesen.
Der Mann in der Türkei, von dem er nur den Vornamen kenne, habe mit dem überwiesenen Geld die 25.000 Dollar teure Operation seiner Mutter bezahlt sowie wöchentlich 50 Dollar für Medikamente, das Taxi, mit dem diese aus dem Libanon geholt wurden, und sieben Monate lang die Wohnungsmiete von monatlich 300 Dollar. Das Geld hätten wechselnde Personen in bar zu seiner Mutter gebracht. Er habe nur seiner Mutter helfen wollen, damit sie nicht stirbt, beteuerte der Angeklagte erneut. Dass er das Geld nicht direkt weitergeschickt habe, begründete er auf Nachfrage damit, dass es damals keinen Geldtransfer nach Syrien gegeben habe, und der Kontaktmann anscheinend kein Konto in der Türkei gehabt habe.
Weitere Fälle vorläufig eingestellt
Die Richterin wies darauf hin, dass Ermittlungen im Ausland nötig wären und Zeugen vernommen werden müssten. Weitere Fälle seien zudem vorläufig eingestellt worden. Wenn die Staatsanwaltschaft diese wieder aufnehmen würde, wäre das Amtsgericht nicht mehr zuständig. Nach einem Gespräch zwischen den Beteiligten räumte der Angeklagte ein, dass er einen Fehler gemacht habe. Aber er habe nur das Leben der Mutter retten wollen.
Die Richterin hat den 30-Jährigen wegen Geldwäsche in 73 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und ihn einem Bewährungshelfer unterstellt. Außerdem ordnete sie die Einziehung von knapp 55.000 Euro an Taterträgen an.
Das Gericht glaubte dem Mann, dass er nur seine Mutter schützen wollte. Das ändere rechtlich jedoch nichts. Zu seinen Lasten berücksichtigte die Richterin den hohen Gesamtschaden und die Vorstrafen des Angeklagten, unter denen aber noch keine Vermögensdelikte waren. Da der Mann in Deutschland familiär und sozial eingebunden ist, gab ihm das Gericht eine Bewährungschance. Die Richterin sah davon ab, ihm eine Geldstrafe aufzuerlegen, da er durch die Einziehung der Taterträge bereits genug belastet sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.