Südwestpfalz Betrügerisches Geschäftsmodell trifft auf Naivität

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Fast 20.000 Euro zahlte eine Frau einem Mann aus der Südwestpfalz für dessen Kredit-Angebot. Ihre Naivität habe die Taten ermöglicht, argumentierte der Anwalt.

Sein Geschäftsmodell brachte einen 55 Jahre alten Unternehmer am Donnerstag auf die Anklagebank des Pirmasenser Schöffengerichts. In seinem Geschäftsmodell gaukelte er vor, unbekannte Dritte würden zur Steuerersparnis in Höhe von 45 Millionen Euro Kredite an Privatpersonen vergeben – ohne Zins- und Rückzahlungsverpflichtung. Beträge sollten bis August 2023 buchbar sein und bis Januar 2024 ausgezahlt werden. Die Beträge sollten aber erst ausgezahlt werden, wenn der Kunde zuvor Abwicklungskosten von 500 Euro für je 100.000 Euro an ihn gezahlt habe.

Sollte es nicht zur Auszahlung kommen, so sollte der Kunde Diana-Gedenk-Ringe erhalten. Diese Ringe sind heute noch bei einem Versandhändler im Internet für knapp 30 Euro zu erwerben. Als Sicherheit seien sie wertlos, hieß es vor Gericht.

Es ist unbekannt, ob es weitere Geschädigte gibt

Der Angeklagte schloss mit einer Kundin gleich fünfmal solche Kreditgeschäfte ab. Die Geschädigte zahlte dabei 18.300 Euro für Abwicklungskosten an den Angeklagten, die dieser für sich behielt. Zur Geldauszahlung kam es nicht. Ob es weitere Geschädigte gibt, ist nicht bekannt.

Der 55-Jährige, der erst seit wenigen Jahren in der Südwestpfalz lebt, räumte die Taten über seinen Verteidiger ein. Das Handwerk habe keinen goldenen Boden mehr, sagte der Unternehmer aus der Baubranche. Sein Verteidiger Thomas Stumpf betonte, dass die Taten durch die „unfassbare Naivität der Zeugin begünstigt“ worden seien.

Geschädigte bekommt Geld zurück

Das Schöffengericht verurteilte den nicht vorbestraften Familienvater wegen Betruges in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und ordnete die Einziehung von 18.300 Euro an Taterträgen an. Als Bewährungsauflage muss der 55-Jährige wahlweise 2000 Euro an den Tier- und Naturschutzverein Horbacher Mühle zahlen oder 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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