Südwestpfalz Bedürftige Kinder bekommen 4,50 Euro mehr für Stifte und Schulhefte
Für Schüler, deren Familien Sozialleistungen (nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Wohngeldgesetz) oder einen Kinderzuschlag erhalten, sieht der Gesetzgeber einen Zuschuss zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf vor. Das Geld wird jeweils zum 1. August und 1. Februar ausgezahlt und betrug bisher für das erste Schulhalbjahr 100 Euro und für das zweite Halbjahr 50 Euro. Jetzt erhöht sich dieser Betrag fürs erste Schulhalbjahr um drei Euro und für das zweite um 1,50 Euro. Wie die Kreisverwaltung mitteilte, will sie auf einen Änderungsbescheid für die Bewilligungen, die am 1. Februar greifen, verzichten, weil der Aufwand im Verhältnis zum Erhöhungsbetrag zu groß und nicht zu rechtfertigen sei. Es werde einfach mehr Geld ausgezahlt: 51,50 Euro werden mit den Leistungen für den Monat Februar an die Familien überwiesen. Für die Leistungen ab dem 1. August ergehen wieder eigene Bescheide mit den neuen Beträgen, berichtete die Kreisverwaltung.