Kolumne
B10-Entscheidung: Die Kunst des Aussitzens
Zugegeben, Hauenstein ist nicht Meseberg. Doch die Kabinettsklausur der Bundesregierung, die vor wenigen Tagen im brandenburgischen Meseberg ohne greifbare Ergebnisse endete, spiegelt die Realität auf vielen Entscheidungsebenen wider: Wichtige Projekte kommen nicht voran, weil Entscheidungen viel zu lange dauern. Weil Überregulierungen sie immer schwieriger machen – und weil Parteipolitik zuweilen zu langem Geschacher statt zu raschen Lösungen führt. Etwa beim grün-gelben Streitthema Verkehr. Dass Interessen nicht immer leicht auf einen Nenner zu bringen sind, wissen wir ja selbst aus simpel gestrickten Konflikten. Wenn sich etwa die lieben Kleinen archaisch ums Spielzeug kloppen. Doch manchmal nutzen die besten Schlichtungsversuche nichts: Es muss eine Entscheidung her, wenn das Spielzeug noch seinen Zweck erfüllen soll.
Nicht anders ist es bei komplexen Projekten wie dem weiteren Ausbau der B10 zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein. Dort geht es zwar voran mit dem Teilprojekt Felsnase. Aktuell wird an der Vorbereitung der Baumaßnahme gearbeitet, die 2023 beginnen soll. Immerhin – nach über zehn Jahren Warten. Beim Kreisel Hauenstein laufen ebenfalls Abstimmungen, wobei die Arbeiten dort vermutlich nicht wie geplant 2023 beginnen werden, wie Richard Lutz, Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) einräumt. Dass es Verzögerungen gibt: geschenkt. Zumal es dafür durchaus auch mal gute Gründe gibt.
Noch ein Gutachten
Warum aber die finale Entscheidung in Berlin über die künftige Trassenführung der B10 zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein so lange dauert, lässt sich kaum vermitteln. Seit Ende November 2021 liegen dem Bundesverkehrsministerium die Unterlagen vom LBM vor – zig Seiten inklusive Gutachten und Vorschlag des LBM. Trotzdem hat Berlin noch einmal ein Gutachten angefordert, um die Umwelt-Verträglichkeit – erneut – zu überprüfen. Wann das vorliegt? Gute Frage. Dass 2023 in Berlin über die B10 entschieden wird, glaubt aber selbst der LBM-Leiter nicht mehr.
Und wenn das neue Gutachten vorliegt, hat sicher ein anderes seine Aktualität eingebüßt und muss erneuert werden. Auch so lassen sich Entscheidungen aussitzen.