Waldfischbach-Burgalben / Landstuhl Bürgermeister warnen: Geplantes Ladenöffnungsgesetz könnte Tante Enso schaden

Mit 450 Quadratmetern Verkaufsfläche ist der im November in Landstuhl auf der Atzel eröffnete Tante-Enso-Laden einer der größten
Mit 450 Quadratmetern Verkaufsfläche ist der im November in Landstuhl auf der Atzel eröffnete Tante-Enso-Laden einer der größten von deutschlandweit 80 dieser Märkte, die damit werben: jederzeit einkaufen.

Eine Gefahr für die Nahversorgung? Die beabsichtigte Änderung des Ladenöffnungsgesetzes gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei, sagen zwei Bürgermeister aus der Region.

Das Land Rheinland-Pfalz plant, das Ladenöffnungsgesetz zu ändern. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Veränderungen könnten zur Folge haben, dass die Tante-Enso-Läden, die in Heltersberg und Eppenbrunn sowie in Landstuhl auf der Atzel der Nahversorgung dienen, nicht mehr rentabel sind. Felix Leidecker, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, und Landstuhls Stadtbürgermeister Mattia De Fazio (beide CDU) haben deshalb an Abgeordnete geschrieben.

Die beiden bieten an, im Landtag die Situation aus kommunaler Perspektive zu schildern und zu verdeutlichen, welche zentrale Bedeutung moderne Nahversorgungskonzepte für Stadtteile und Ortsgemeinden in ganz Rheinland-Pfalz haben. Das müsse bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden, mahnen sie. Bei der Eröffnung der Märkte in Heltersberg und auf der Atzel sei sehr deutlich geworden, „wie groß der Bedarf und wie stark die gesellschaftlichen Effekte solcher Märkte im ganzen Land sind“, unterstreichen die Bürgermeister. Nach teils jahrelang fehlender Nahversorgung sei mit den Tante-Enso-Märkten nicht nur ein Geschäft angesiedelt worden, sondern eine Infrastruktur wiederhergestellt worden, „die für viele Menschen existenziell ist“. Im ländlichen Raum und in städtischen Randlagen gebe es ein wachsendes Versorgungsdefizit.

Kritik an Flächenbegrenzung

„Die Rückzugswelle klassischer Lebensmittelketten trifft insbesondere ältere Menschen ohne Auto, Familien im Schichtdienst, Kinder und Jugendliche, soziale Treffpunkte in kleinen Gemeinden“, stellen De Fazio und Leidecker fest. Hybride und digitale Kleinstsupermärkte können – das beschreibe der Gesetzentwurf richtig – eine echte Grundlage für die Wiederherstellung der Grundversorgung darstellen. Beide verweisen auf eine Stellungnahme der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, die zeigt, dass automatisierte Märkte kein Luxus, sondern ein elementarer Baustein der Daseinsvorsorge sind.

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Richtig und wichtig sei, dass der Gesetzentwurf den Bedarf grundsätzlich anerkennt und Ausnahmen von den Ladenschlusszeiten für personallose Kleinstverkaufsstellen vorsieht. Aber drei Punkte gingen an der Lebenswirklichkeit vorbei, etwa die Flächenbegrenzung auf 150 Quadratmeter. Geeignete Immobilien in den betroffenen Orten lägen bei 250 bis über 300 Quadratmeter. Beide fordern, dass man sich an der IHK-Forderung orientieren solle, die Hälfte des Grenzwertes für großflächigen Einzelhandel (derzeit 400 Quadratmeter) zugrundezulegen. Eine niedrigere Grenze hätte zur Folge, dass vorhandene Räume nicht genutzt werden dürften. „Das hemmt Innovation und führt zu vermeidbarem Leerstand.“ Zu kleine Läden ließen sich zudem „nicht wirklich wirtschaftlich betreiben. Hier sollte das der Markt regeln und innovative Anbieter nicht verhindert werden“, fordern beide.

An Bedürfnissen ausrichten

Nicht realistisch sei die Öffnungszeitbegrenzung auf zwölf Stunden zwischen 6 und 22 Uhr. Das widerspreche dem Modell der hybriden Märkte, deren Erfolg darauf basiere, außerhalb der Personalzeiten flexibel zugänglich zu sein. Für ältere Menschen, Schichtarbeitende und Familien sei eine Begrenzung heutzutage kaum noch vermittelbar. Sieben Tage, 24 Stunden offen, wie es die IHK für Läden mit personallosen Phasen fordere, sei ein realistisches Abbild der gelebten Praxis, heißt es im Schreiben. Es werde von den Märkten ein Angebot offeriert, das niemand annehmen müsse.

Die Orientierung an Zeiten des Hauptgottesdienstes lasse sich nicht rechtssicher definieren. „Hybride Märkte stehen eigentlich in gar keinem Zusammenhang zu einem Gottesdienst“, stellen die Bürgermeister fest. Die Märkte hätten einen gesellschaftlichen Mehrwert, ermöglichten Selbstständigkeit im Alter, böten Lerneffekte für Kinder und würden Schichtarbeitern helfen, die in systemrelevanten Berufen händeringend gebraucht werden. Nach Meinung von Leidecker und De Fazio stärken die Märkte soziale Kontakte, sie seien Treffpunkte. Und sie setzten wirtschaftliche Impulse im ländlichen Raum. In hybriden Märkten arbeitet zudem auch Personal – in Heltersberg sind beispielsweise fünf Arbeitsplätze entstanden.

Deshalb bitten beide um eine praxisgerechte Anhebung der zulässigen Verkaufsfläche, eine flexiblere Öffnungszeitenregelung für personallose Phasen, eine rechtssichere Ausgestaltung ohne zusätzliche Ausnahmen und noch mehr Bürokratie. Das Gesetz soll sich an den Bedürfnissen der Menschen und Gemeinden ausrichten, nicht an formalen Restriktionen, fordern sie.

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