Kreis Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Auf Mieter geschossen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Mann aus Kleinbundenbach

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Ende 50-Jährigen aus Kleinbundenbach wegen versuchten Totschlags und gefährlicher
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Ende 50-Jährigen aus Kleinbundenbach wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Foto: picture alliance / Oliver Berg/d

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen einen Ende 50-Jährigen aus Kleinbundenbach wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Sommer auf seinen Mieter geschossen zu haben.

Der Ende-50-Jährige ist Eigentümer eines Hauses in Kleinbundenbach. Das Obergeschoss hatte er an einen 30-Jährigen und dessen Ehefrau vermietet. Die Ermittlungen haben ergeben, dass es offenbar Streit zwischen Vermieter und Mieter gab. Am 14. Juli sollen sich beide Männer auf dem Grundstücks eines Nachbarn begegnet sein. In der Anfang Dezember erhobenen Anklage wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, eine Pistole, die er legal besaß, gezogen und sofort, ohne zu zielen, in Richtung des unbewaffneten Mieters geschossen zu haben. Dabei soll er in Kauf genommen haben, dass der Schuss seinen Mieter treffen und tödlich verletzen kann. Der Mieter, der vom Tatort weglief, erlitt einen Durchschuss am linken Handgelenk, das Projektil drang in die linke Hüfte ein. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mit.

Der 59-jährige habe zugegeben, dass er geschossen habe. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft bereits im Juli mitgeteilt hatten, habe sich der Mann nach der Tat gestellt . Der Schütze habe die Beamten nach seiner Tat selbst gerufen und sich widerstandslos festnehmen lassen (wir berichteten am 16. Juli). Er befindet sich in Untersuchungshaft. Das Landgericht Zweibrücken hat nun zu entscheiden, ob es die Anklage zulässt und der Mann in Untersuchungshaft bleibt. Die Wunden des jüngeren Mannes waren im Krankenhaus versorgt worden, in Lebensgefahr schwebte er laut Polizei und Staatsanwalt aber nicht. Schon damals hatten die ersten Ermittlungen ergeben, dass der Vermieter und der Mieter schon länger Streit miteinander hatten. Die Auseinandersetzungen waren dann an dem Sonntagabend gegen 20 Uhr eskaliert.

Wegen Totschlags macht sich gemäß Paragraf 212 des Strafgesetzbuches strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Eine gefährliche Körperverletzung gemäß Paragraf 224 des Strafgesetzbuches begeht unter anderem, wer einen anderen mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug verletzt. In beiden Fällen ist bereits der Versuch strafbar, wie Iris Weingardt zum Hintergrund erläuterte.

x