Waldfischbach-Burgalben
ASB will neue Wohnanlage bauen
Die bestehende Wohnanlage, das Haus Moosalb zwischen Bahnhof und Bauhof, bietet Platz für 38 Menschen. Ursprünglich war es ein Hotelbau, der 1980 vom ASB umgenutzt wurde, weil nie ein Hotelbetrieb aufgenommen worden war. Die Anlage ist in die Jahre gekommen. Sanieren ist unrentabel, eine vierstöckige Wohnanlage auch nicht mehr zeitgemäß.
Das ASB trägt sich seit 2013 mit dem Gedanken, die Anlage zu modernisieren. Der Plan sieht vor, dass das bisherige Haus durch drei Gebäude ersetzt wird, die jeweils zwei Etagen aufweisen. Rund 2000 Quadratmeter Nutzfläche bieten die Bauten. An der Anzahl der Bewohner soll sich nichts ändern. Diese werden künftig in sechs Wohngruppen zusammenleben: in jedem Gebäude zwei Gruppen. Jede Wohngruppe bewohnt eine Etage. In Richtung Moosalb ist ein Flachbau vorgesehen, in dem die Verwaltung und eine Tagesförderstätte untergebracht werden. 50 Mitarbeiter, die im Schichtdienst arbeiten, beschäftigt das ASB.
Betrieb geht während Bauphase weiter
Eine Besonderheit ist, dass die neuen Bauten errichtet werden sollen, während das bestehende Gebäude in Betrieb bleibt. Man wolle die Menschen nicht aus ihrer gewohnten Umgebung herausholen. Wenn gebaut ist, wird das alte Gebäude abgerissen. Der entstehende Platz wird als Innenhof genutzt.
Damit der Bauantrag gestellt werden kann, muss die Ortsgemeinde den Bebauungsplan ändern. Denn der gültige Plan aus dem Jahr 1966 sieht in diesem Bereich noch ein Hotel vor. 1979 war die Umnutzung zum Wohnheim genehmigt worden. Es sei im Verhältnis nur eine klitzekleine Planänderung, sagte Christine Jung-Feth vom beauftragten Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern: Die Fläche zwischen Bahnhof- und Bauhofstraße, auf der gebaut wird, wird Mischgebiet.
Diesen Bebauungsplan, der die Voraussetzung für die weiteren Schritte ist, auf den Weg zu bringen, beschloss der Gemeinderat Waldfischbach-Burgalben am Mittwoch. Es sei eine vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung, erläuterte der Beigeordnete Herbert Beihl (CDU): Sie greife nur, wenn der ASB sein Projekt auch umsetzt. Der Bebauungsplan geht jetzt an Träger öffentlicher Belange und wird öffentlich ausgelegt. Geht alles gut, kann er noch in diesem Jahr aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan muss nicht geändert werden, was gleichfalls Zeitersparnis bedeutet.