Käshofen RHEINPFALZ Plus Artikel Amtsgericht: Kieferbruch auf Kerwe – wer hat wen provoziert?

Ein Anwohner soll einem 21-Jährigen im Vorjahr bei der Käshofener Kerwe einen doppelten Kieferbruch zugefügt haben. Er habe Angs
Ein Anwohner soll einem 21-Jährigen im Vorjahr bei der Käshofener Kerwe einen doppelten Kieferbruch zugefügt haben. Er habe Angst gehabt, sagte der Mann vor Gericht. Das Opfer bestreitet, den Angeklagten mit aggressivem Verhalten zu dem Schlag animiert zu haben.

Unstrittig ist, dass ein Anwohner im Vorjahr bei der Käshofener Kerwe zugeschlagen hat. Aber hat er dabei einem 21-Jährigen einen doppelten Kieferbruch zugefügt? Diese Frage beschäftigte nun das Amtsgericht.

Bei der letztjährigen Kerwe in Käshofen soll ein heute 21-Jähriger aus einem Nachbardorf durch einen Faustschlag einen doppelten Kieferbruch erlitten haben. Deshalb war ein 37-Jähriger nun vor dem Amtsgericht Zweibrücken wegen Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, den jüngeren Mann in der Nacht zum Kerwesonntag am 29. Oktober gegen 3.30 Uhr attackiert und verletzt zu haben. Doch war dieser Schlag auch ursächlich für den Kieferbruch?

Der Angeklagte hatte im März gegen den ihm zugestellten Strafbefehl Einspruch eingelegt, sodass die Verhandlung Klarheit über das Geschehen erbringen sollte. Er schilderte zunächst seine Sicht: Demnach hatte er am Kerwesamstag an der Getränketheke gearbeitet, schloss später das Dorfgemeinschaftshaus ab und ging kurz vor 3 Uhr zum Kerweabschluss zu seinen Nachbarn. Etwa 15 bis 20 Minuten später sei er zum Rauchen vor die Garage gegangen und habe im Dunkeln eine Personengruppe vom Pferdestall herkommend gesehen. „Das sah unheimlich aus.“ Er sei dann von der Garage in Richtung seines Grundstückes gegangen. Zwei Passierende habe er gekannt. „Dann standen zwei andere vor mir, und ich habe einen von ihnen gefragt, wo sie herkommen. ,Wir waren da hinten, um zu kiffen’“, habe dieser geantwortet. Er habe dann gesagt, dass sie da nichts zu suchen hätten. „Alter, was geht dich das an, was wir da machen“, habe sich der Begleiter eingemischt. Ihm habe er geantwortet, dass dies sein Grundstück sei.

„Betrunken, bekifft und aggressive Haltung“

„Die beiden waren betrunken, der eine auch noch bekifft. Er hatte einen aggressiven Blick und eine provozierende Haltung eingenommen. Das wurde dann auch vom Ton her aggressiv und lauter, und er hat mit den Händen gestikuliert“, so der Angeklagte. „Ich wusste, dass er mir eine knallen will. Er ist mir körperlich überlegen, größer und stärker gebaut.“ Es habe sich dann hochgeschaukelt. Der Jüngere habe ihn gefragt: „Ist das dein scheiß fucking Land?“ „Ja, isses“, habe er geantwortet. „Er hat mit seinem Zeigefinger vor meinem Gesicht rumgefuchtelt und gesagt, ,dann geh mal deine scheiß Papiere holen’. Ich hatte Angst und habe ihm mit der Faust eine verpasst. Er ging daraufhin in die Hocke, sein Begleiter packte ihn am Arm und zog ihn weg. Ich selbst habe am ganzen Körper gezittert“, so der Angeklagte. Dann sei er zurück zur Garage gegangen. Er sei nervlich fertig gewesen und habe ein Taxi gerufen, das ihn später nach Zweibrücken gebracht habe. Erst am nächsten Tag habe er erfahren, dass sich der andere den Kiefer gebrochen hatte. „Ich war geschockt. Es tut mir leid, was passiert ist“, sagte er vor Gericht.

Der Geschädigte aus dem Nachbarort hatte nach eigener Aussage am Kerwesamstag schon Alkohol konsumiert und unmittelbar vor der Auseinandersetzung Marihuana auf der benachbarten Wiese geraucht. Das Wortgefecht sei kurz verlaufen – nicht länger als drei Minuten –, er selbst habe einen bis anderthalb Meter von dem Angeklagten entfernt gestanden und sich nicht bewegt. Der Angeklagte sei aggressiv gewesen. Seine Fragen hätten den Angeklagten wohl wütend gemacht, „sodass er ausgeholt und mir ins Gesicht geschlagen hat“, so der 21-Jährige vor Gericht. Sein Begleiter habe sich dann um ihn gekümmert, bis der Rettungswagen kam. „Ich hatte aus dem Mund geblutet und hatte Kopfschmerzen.“ Er selbst habe gegenüber der Polizei in der Nacht keine Angaben gemacht und auch keine Anzeige erstattet. Im Nardini-Klinikum habe er aber angegeben, dass er einen Schlag abbekommen hatte. „Im Krankenhaus wurde eine Prellung festgestellt“, sagte der 21-Jährige. Ein Arzt habe ihm den Kiefer abgetastet und ihm ein Schmerzmittel gegeben. Erst am darauffolgenden Tag sei er in der Uniklinik Homburg geröntgt worden und habe die Diagnose doppelten Kieferbruch erhalten. „Ich hatte noch nie in meinem Leben eine körperliche Auseinandersetzung“, sagte er vor Gericht.

Begleiter des Opfers: „Der Schlag kam aus dem Nichts“

Sein Begleiter aus der Tatnacht hatte kein aggressives Verhalten des Opfers bemerkt. „Das war ein doof Gespräch“, schilderte er seine Wahrnehmung. „Der Schlag kam sehr überraschend, aus dem Nichts.“ Eine andere Zeugin, die etwa acht bis zehn Meter entfernt an der Garage stand, will aggressive Klänge und wilde Gesten vom späteren Opfer wahrgenommen haben. Sie fand, „dass es sich um Notwehr handelt“. Als er zur Garage zurück kam, habe der Angeklagte am ganzen Körper gezittert. Ein Polizist, der zwei, drei Tage nach der verhängnisvollen Kerwenacht die Anzeige wegen Körperverletzung entgegennahm, schilderte als Zeuge, dass der Vater des Geschädigten die Sache zur Anzeige brachte. „Ursprünglich war es als Unfall aufgenommen worden, aber der Vater sagte, es sei kein Sturz, sondern ein Schlag gewesen.“

Der Schlag war unstrittig. Aber wurde der Angeklagte provoziert oder nicht? Und hat der Schlag den doppelten Kieferbruch verursacht oder ist ein anderes Ereignis wie ein Sturz ursächlich? Die Fragen waren nicht eindeutig zu klären. Die Richterin entschied, das Verfahren vorläufig einzustellen. Mit der Auflage, dass der Angeklagte innerhalb von sechs Monaten 1000 Euro an den pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege zahlt. Der Verteidiger akzeptierte nach Rücksprache mit dem Angeklagten die Auflage.

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