Kreis Südwestpfalz Alle müssen zahlen

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In Contwig könnten im nächsten Jahr die wiederkehrenden Beiträge eingeführt werden, nur der Ortsgemeinderat muss noch zustimmen. Das sagte Bürgermeister Karlheinz Bärmann am Montag vor rund 300 Bürgern beim Info-Abend in der Turnhalle.

„Bereits 1996 haben Rat und Bauausschuss das Thema aufgegriffen. 2007 hat der Rat abgelehnt, weil es zu viele Einsprüche gab. Seit 25. Juni ist die Erhebung verfassungskonform, das heißt, jetzt könnten wir die wiederkehrenden Beiträge einführen“, erläuterte Bärmann. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Grundsatzentscheidung getroffen, dass wiederkehrende Beiträge zulässig sind. Wie hoch die Kosten sind, die auf die Anlieger zukommen, erklärte Annika Löthscher von der Bauabteilung der Verbandsgemeinde. Sie informierte auch über die Vor- und Nachteile des Systems der wiederkehrenden Beiträge und erklärte die Unterschiede zum bisherigen System der einmaligen Ausbaubeiträge. Anhand der Beispielrechnung eines Bauprogrammes mit rund Kosten von 1,6 Millionen Euro, verteilt auf fünf Jahre und einem angenommenen Gemeinde-Anteil von 35 Prozent, bleibt nach Abzug des Gemeindeanteils für die Anlieger ein Betrag von 0,20 Cent pro Quadratmeter Grundstück und Jahr. Bei einer Grundstücksfläche von 700 Quadratmetern und einem Zuschlag für zwei Vollgeschosse von 20 Prozent wird für die so errechnete Fläche von 840 Quadratmetern der Betrag von 168 Euro pro Jahr an wiederkehrenden Beiträgen fällig. Bei dem bisherigen System des einmaligen Beitrages müsste der Anlieger 7147 Euro zahlen. Das System der wiederkehrenden Beiträge würde für alle Verkehrsanlagen – das heißt Straßen, Gehwege und Straßenbeleuchtung – in Contwig und in Stambach gelten. Mit dem Ausbaubeitrag einer Verkehrsanlage werden alle Grundstückseigentümer als Solidargemeinschaft belastet. Das System gilt im Innenbereich der Orte. Die Anlieger der Ortsdurchfahrten, der Hüttenstraße, der Oberauerbacher Straße sowie der Truppacherstraße haben bisher nur für die Gehwege und die Beleuchtung gezahlt. Sie müssen jetzt auch voll bezahlen. Die Kosten für die Fahrbahn übernimmt zwar weiterhin der Träger, aber durch das Solidarprinzip zahlen sie die wiederkehrenden Beiträge wie alle anderen Anlieger auch. Für Straßenzüge, die bereits kürzlich einen Einmalbeitrag gezahlt haben, gilt eine so genannte Verschonungsregelung. Durch einen Beschluss des Ortsgemeinderates können sie bis zu 20 Jahren von der Zahlung der wiederkehrenden Beiträge verschont werden. Wurden zum Beispiel nur die Beleuchtung oder nur die Gehwege abgerechnet, verkürzt sich diese Zeit. Weiterhin muss der Gemeinderat ein Bauprogramm festlegen, das für einen Erhebungszeitraum von höchstens fünf Jahre gilt. Der Gemeinde-Anteil muss dabei bei mindestens 20 Prozent der Kosten liegen, auch der muss vom Ortsgemeinderat festgelegt werden. (ntg)

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